Hallo zusammen,
Es geht um folgendes: In diesem Kalenderjahr (2010) wurde ich im Januar und im Februar auf Steuerklasse 6 abgerechnet. Ich arbeite normal 39 Stunden die Woche und hätte normalerweise Steuerklasse 1, jedoch habe ich versäumt im Januar die Lohnsteuerkarte rechtzeitig abzugeben und wurde wie gesagt auf Steuerklasse 6 gestuft. Im Februar hat die Buchhaltung diesmal die Lohnsteuerkarte zu spät bekommen, also diesmal nicht mein Versäumnis und mich wieder auf Steuerklasse 6 gestuft. Seitens des Arbeitgebers hieß es, dass ich die zu viel bezahlte Lohnsteuer 2011 mit der Einkommensteuererklärung auf jeden Fall wieder bekomme. Also die Differenz die zu viel bezahlt wurde wenn ich auf Steuerklasse 1 gestuft worden wäre. Nun frage ich mich: Muss ich nicht um Steuern zurück zu bekommen auch etwas absetzen? Ich habe nämlich nichts was ich da eintragen kann als Werbungskosten etc. Ich habe im Januar statt ca. 106€ Lohnsteuer nämlich ca. 315€ gezahlt und im Februar statt ca. 70€, 260€ gezahlt. Das sind also knapp 400€ zu viel bezahlte Lohnsteuer. Bekomme ich diese Differenz auf jeden Fall wieder, unabhängig davon was ich absetzen kann oder nicht?
Danke,
MfG
Jahresausgleich für Lohnsteuer
Re: Jahresausgleich für Lohnsteuer
Hallo,
in der Lohnsteuerklasse 6 werden ja keinerlei Freibeträge berücksichtigt, im Gegensatz zur Lohnsteuerklasse 1. Auch wenn du nichts abzusetzen hast werden dir die zuviel gezahlten Steuern mit der nächsten Einkommenssteuerrückerstattung zurückgezahlt. Es geht dir also nichts verloren.
Grüße
Farina
in der Lohnsteuerklasse 6 werden ja keinerlei Freibeträge berücksichtigt, im Gegensatz zur Lohnsteuerklasse 1. Auch wenn du nichts abzusetzen hast werden dir die zuviel gezahlten Steuern mit der nächsten Einkommenssteuerrückerstattung zurückgezahlt. Es geht dir also nichts verloren.
Grüße
Farina