Werkstudent und 450€ Job

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lorgi
Beiträge: 2
Registriert: 1. Okt 2017, 22:24

Werkstudent und 450€ Job

Beitrag von lorgi »

Guten Tag,

nach einigem Suchen im Internet und im Forum habe ich stückweise Informationen sammeln können, bin mir aber bei meinem Fall noch nicht sicher. Daher bitte ich um Hilfe:

Aktuell gehe ich einer Werkstudententätigkeit mit 480€ brutto nach. Ich würde gerne einen zweiten Job annehmen(450€ o. mehr) und wissen, wie viel ich in diesem Job verdienen darf, ohne Steuern zu zahlen. Und wenn ich über dem Freibetrag liege, wie ich dann Steuern abgebe.

Meine Infos aktuell: Freibeträge ergeben 950€/monatlich ohne Steuerabgaben. D.h. mit 480€ + 450€ = 930€ müsste ich nichts weiter abgeben? (außer selber KV)

Und wenn ich doch mehr verdiene, versteuere ich nur den Betrag, der darüber liegt? Wer zieht mir das dann ab?

Nachtrag: Manche Quellen sagen etwas von nur etwas über 700€ frei und dass ich beim zweiten Job so oder so Steuern zahlen muss. (erster Job Stkl. 1 zweiter Job Stkl. 6)

Danke im voraus.

Freundliche Grüße,

Marvin
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werkstudent und 450€ Job

Beitrag von muemmel »

Entscheiden Sie sich doch einfach mal, ob der zweite Job nun ein Minijob sein soll oder nicht. Dann kann man Ihnen das auch erklären...
lorgi
Beiträge: 2
Registriert: 1. Okt 2017, 22:24

Re: Werkstudent und 450€ Job

Beitrag von lorgi »

Sie können mir nicht beide Fälle erklären? Schade. Nehmen wir an, es ist ein Minijob.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werkstudent und 450€ Job

Beitrag von muemmel »

Nehmen wir an, es ist ein Minijob. Dann sind es immer noch 2 Fälle:
1. "Echter" Minijob mit Pauschalversteuerung des Lohnes durch den Arbeitgeber: Sie zahlen keine Steuern darauf, weil der steuerlich quasi nicht existiert.
2. Minijob auf Lohnsteuerkarte: Sie werden in Klasse 6 versteuert, die Steuer wird durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen. Nach Ablauf des Jahres machen Sie eine Steuererklärung und kriegen die Steuer weitgehend oder auch vollständig zurück.

Fallschema Nr. 2 gilt dann auch für Jobs mit mehr als 450 Euro, wobei Sie mit steigendem Lohn natürlich immer weniger Steuererstattung erhalten.
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