Guten Tag,
nach einigem Suchen im Internet und im Forum habe ich stückweise Informationen sammeln können, bin mir aber bei meinem Fall noch nicht sicher. Daher bitte ich um Hilfe:
Aktuell gehe ich einer Werkstudententätigkeit mit 480€ brutto nach. Ich würde gerne einen zweiten Job annehmen(450€ o. mehr) und wissen, wie viel ich in diesem Job verdienen darf, ohne Steuern zu zahlen. Und wenn ich über dem Freibetrag liege, wie ich dann Steuern abgebe.
Meine Infos aktuell: Freibeträge ergeben 950€/monatlich ohne Steuerabgaben. D.h. mit 480€ + 450€ = 930€ müsste ich nichts weiter abgeben? (außer selber KV)
Und wenn ich doch mehr verdiene, versteuere ich nur den Betrag, der darüber liegt? Wer zieht mir das dann ab?
Nachtrag: Manche Quellen sagen etwas von nur etwas über 700€ frei und dass ich beim zweiten Job so oder so Steuern zahlen muss. (erster Job Stkl. 1 zweiter Job Stkl. 6)
Danke im voraus.
Freundliche Grüße,
Marvin
Werkstudent und 450€ Job
Re: Werkstudent und 450€ Job
Entscheiden Sie sich doch einfach mal, ob der zweite Job nun ein Minijob sein soll oder nicht. Dann kann man Ihnen das auch erklären...
Re: Werkstudent und 450€ Job
Sie können mir nicht beide Fälle erklären? Schade. Nehmen wir an, es ist ein Minijob.
Re: Werkstudent und 450€ Job
Nehmen wir an, es ist ein Minijob. Dann sind es immer noch 2 Fälle:
1. "Echter" Minijob mit Pauschalversteuerung des Lohnes durch den Arbeitgeber: Sie zahlen keine Steuern darauf, weil der steuerlich quasi nicht existiert.
2. Minijob auf Lohnsteuerkarte: Sie werden in Klasse 6 versteuert, die Steuer wird durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen. Nach Ablauf des Jahres machen Sie eine Steuererklärung und kriegen die Steuer weitgehend oder auch vollständig zurück.
Fallschema Nr. 2 gilt dann auch für Jobs mit mehr als 450 Euro, wobei Sie mit steigendem Lohn natürlich immer weniger Steuererstattung erhalten.
1. "Echter" Minijob mit Pauschalversteuerung des Lohnes durch den Arbeitgeber: Sie zahlen keine Steuern darauf, weil der steuerlich quasi nicht existiert.
2. Minijob auf Lohnsteuerkarte: Sie werden in Klasse 6 versteuert, die Steuer wird durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen. Nach Ablauf des Jahres machen Sie eine Steuererklärung und kriegen die Steuer weitgehend oder auch vollständig zurück.
Fallschema Nr. 2 gilt dann auch für Jobs mit mehr als 450 Euro, wobei Sie mit steigendem Lohn natürlich immer weniger Steuererstattung erhalten.