Erst/Zweitstudium als Verlustvortrag nachreichen trotz Steuerbescheid

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Wilhelm_Fantastisch
Beiträge: 1
Registriert: 1. Okt 2017, 17:01

Erst/Zweitstudium als Verlustvortrag nachreichen trotz Steuerbescheid

Beitrag von Wilhelm_Fantastisch »

Guten Tag,

ich möchte meine ESt für 2016 einreichen (Berufseinstieg nach abgeschlossenem Master Studium), hierfür möchte ich meine Studiumskosten absetzen. Rechtlich ist es ja nun auch möglich das Bachelorstudium (Erstausbildung) anrechnen zu lassen.

2011-2014 Bachelor im EU Ausland
2014-2016 Master im EU Ausland

Für 2011 liegt ein Steuerbescheid vor, daher möchte ich ab 2012 beginnen. Somit bin ich innerhalb der 7-Jahres-Frist, im Jahr darauf sogar innerhalb der 4-Jahres-Frist. Das sollte also passen.

Leider liegt für das Jahr 2015 ein Steuerbescheid vor. Kann ich da noch was machen? Ist es möglich, nachträglich Änderungsantrag gegen den Steuerbescheid zu stellen, oder einfach nachträglich für die vorigen Jahre einen Verlustvortrag zu bilden und 2015 zu "überspringen"? Oder habe ich richtig Pech und kann erst für 2016 einen (geringen) neuen Verlustvortrag aufbauen?

Es gibt eine ähnlich Frage in diesem Forum (viewtopic.php?f=20&t=4544), da es aber um richtig viel Schotter geht (Auslandstudium) möchte ich mir aber nochmal genauer nachfragen.

Vielen Dank
Wilhelm_fantastisch
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erst/Zweitstudium als Verlustvortrag nachreichen trotz Steuerbescheid

Beitrag von muemmel »

Es gab also 2015 Einkommen? Dann wird jeder Verlust aus der Zeit davor damit verrechnet. Und wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, Sie könnten Verluste aus dem Erststudium absetzen?
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