Besteuerung von Einkommen das aus dem Ausland kommt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Cien
Beiträge: 1
Registriert: 10. Jul 2017, 10:55

Besteuerung von Einkommen das aus dem Ausland kommt

Beitrag von Cien »

Hallo,

ich bin neu hier und würde gern meine Situation schildern:

Alter 26 Jahre, Single, wohnhaft in Deutschland, ich befinde mich in einem Ausbildungsverhältnis und mit einem Einkommen von
900€ Brutto im Monat (Ausbildungsvergütung).

Des Weiteren erhalte ich ca. 600€ (je nach Wechselkurs) pro Monat weil ich an einem Projekt mitarbeite (sowas wie Honorar für Freiberufler, es gibt keinen festen Arbeitsvertrag; ich arbeite vom PC aus in Deutschland).
Dieser Betrag wird mir monatlich (als Nettobetrag) aus dem Ausland (Japan) auf mein Konto überwiesen.


Insgesamt komme ich so auf ca. 715€ + 600€ Netto pro Monat = ca. 1.315€

Meine Frage: Welche Steuern würden in meinem Fall anfallen?
Ich weiß nicht ob in Japan bereits Steuern für meinen Nebenjob abgeführt werden... Außerdem kommt das Geld von einer öffentlichen Einrichtung (Universität) und die Tätigkeit dient Forschungszwecken, gibt es da vielleicht noch Ausnahmeregelungen?

Würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Besteuerung von Einkommen das aus dem Ausland kommt

Beitrag von muemmel »

Welche Steuern würden in meinem Fall anfallen? Rechnen wir mal. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan, welches besagt, daß der Wohnsitzstaat Steuern erhebt. Wir kommen also auf 18.000 Euro im Jahr als Gesamteinkommen (Steuern werden auf den Bruttolohn erhoben!). Davon kommen runter:
8.800 Euro Grundfreibetrag
1.000 Euro Werbungskostenpauschale
1.000 Euro KV- und PV-Beiträge
900 Euro RV-Beiträge (die sind nicht voll abziehbar)

= 11.700 Euro

Es sind also ca. 6.300 Euro jährlich zu versteuern. Da dürften geschätzt ca. 1.100 Euro Einkommensteuer anfallen, plus Soli (60 Euro) und ggf. Kirchensteuer (90 bis 100 Euro).
Von der Umsatzsteuer sind Sie befreit (bitte "Kleinunternehmerregelung" googeln), müssen aber jährlich Umsatzsteuererklärungen machen - das Finanzamt muß ja sehen, daß Sie unter der relevanten Grenze bleiben.
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