Hallo,
ich habe bei meiner Einkommensteuererklärung in der Anlage N nicht dran gedacht, dass man auch die vermögenswirksamen Leistungen einreichen kann.
(ich zahle jeden Monat 40,-- als VL)
Macht das etwas oder gibt es hier einen Freibetrag, so dass es sich nicht auswirkt, dass ich es nicht eingereicht habe?
Und falls doch, kann man so etwas auch nachreichen?
(Die Einkommensteuerklärung habe ich vor ca. 14 Tagen eingeworfen)
THX
VL in Anlage N nicht eingereicht
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Re: VL in Anlage N nicht eingereicht
Hier geht es um die Arbeitnehmer-Sparzulage, die du vom Staat bekommst. Da kannst du ein paar Euros zusätzlich bekommen. Also das kannst du bestimmt noch machen. Vielleicht mal einmal beim Finanzamt anrufen und fragen wie du das am besten machen kannst
Re: VL in Anlage N nicht eingereicht
Hi,
VL hat keine Auswirkung auf deine Steuererklärung. Ruf beim FA an, dann kannst du die Anlagen bestimmt nachreichen.
VL hat keine Auswirkung auf deine Steuererklärung. Ruf beim FA an, dann kannst du die Anlagen bestimmt nachreichen.