Pauschalsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung
Pauschalsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung
Angenommen, alle Voraussetzungen für eine Pauschalversteuerung mit 25% sind gegeben: ist es in diesem Fall möglich, dass der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernimmt und abführt und der Arbeitnehmer im Gegenzug einen geringeren Stundenlohn akzeptiert?
Re: Pauschalsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung
Es ist sogar üblich, daß der AG die übernimmt und nicht der AN. Beide können aber miteinander ausmachen, daß die Pauschalsteuer auf den AN "abgewälzt" wird. Und den Stundenlohn können beide Parteien auch frei vereinbaren, wobei natürlich der Mindestlohn zu beachten ist.