Berufsbegleitendes Fernstudium - Geldwerte Leistungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Chef_Balimani
Beiträge: 2
Registriert: 30. Mai 2017, 08:33

Berufsbegleitendes Fernstudium - Geldwerte Leistungen

Beitrag von Chef_Balimani »

Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe, dass ich an dieser Stelle richtig bin und mir weitergeholfen werden kann.
Folgendes Szenario:

Ich, 24 Jahre alt, bin aktuell in einem Betrieb eingestellt und stehe vor der nächsten Gehaltsverhandlung. Ich habe meinen Bachelor im vergangenen Jahr absolviert und würde gerne meinen Master berufsbegleitend (nur am Wochenende und in den Abendstunden; nicht während der Arbeitszeit) per Fernstudium machen.

Die Kosten für das Fernstudium belaufen sich auf rund 400 € pro Monat. - Aufgrund von früheren Gesprächen, scheint eine Gehaltserhöhung von rund 500 € pro Monat möglich. Ich bin in der Steuerklasse 1 und würde somit netto ganz grob 250 € mehr auf dem Konto haben. - Zahle ich davon die Studiengebühren hätte ich etwa 150 € weniger als aktuell auf dem Konto.

Momentan komme ich mit meinem Gehalt gut über die Runden ohne mir finanzielle Sorgen machen zu müssen. Ich möchte das Fernstudium jedoch antreten, ohne entsprechend zu große Einbußen machen zu müssen, damit ich mir auch während des Studiums nicht andauernd am Ende des Monats Sorgen machen muss wie ich hinkomme.

Meine Fragen wäre nun folgende:

1. Wäre es für mich aus finanzieller Sicht besser wenn ich meinen Arbeitgeber frage ob er die Kosten für mein Studium übernimmt? (Ich bin mir bewusst, dass ich mich entsprechend an den AG binden würde)

2. Wenn ich es in den vielen Foren etc. im Internet richtig verstanden habe wäre dies ja ein geldwerter Vorteil, richtig? Das heißt ich müsste von meinem aktuellen Brutto Einkommen mehr Steuern zahlen oder?

3. Wie würde sich der geldwerte Vorteil auf mein aktuelles netto Gehalt auswirken? - Sprich wie viel hätte man dann mehr / weniger auf dem Konto?

4. Angenommen in 2 Jahren (z.B. nach Abschluss des Studiums, o.Ä.) bekomme ich eine weitere Gehaltserhöhung: Nehme ich die normale Gehaltserhöhung starte ich ja in die neue Verhandlung mit meinem jetzigen Gehalt + 500 € ; Nehme ich die "Gehaltserhöhung" in Form der Übernahme der Studiengebühren starte ich in die neue Verhandlung mit meinem jetzigen Gehalt + (dann abgelaufenem) geldwerten Vorteil (?) von rund 400 € --> Sprich ich habe bei der 2. Variante ein schlechteren Ausgangspunkt, oder?

5. Welche Option sollte ich wählen und was sollte ich sonst noch berücksichtigen?

Ich weiß, das ganze war jetzt sehr viel, aber ich hoffe das es war halbwegs verständlich und jemand kann mir weiterhelfen - falls noch Infos fehlen kann ich sonst gerne auch noch ein paar offene Fragen beantworten.

Vielen vielen Dank schon einmal vorab für die Unterstützung!
muemmel
Beiträge: 4843
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Berufsbegleitendes Fernstudium - Geldwerte Leistungen

Beitrag von muemmel »

Wäre es für mich aus finanzieller Sicht besser wenn ich meinen Arbeitgeber frage ob er die Kosten für mein Studium übernimmt? Ja sicher. Zahlen SIE 400 Euro, haben Sie 400 Euro weniger. Zahlt Ihr AG die und rechnet man die als geldwerten Vorteil, haben Sie bei 50 % Steuern und SV 200 Euro weniger. Was mag da wohl besser sein - 400 Euro weniger oder 200 Euro weniger...?
Wenn ich es in den vielen Foren etc. im Internet richtig verstanden habe wäre dies ja ein geldwerter Vorteil, richtig? Vielleicht, vielleicht auch nicht. Wenn es im "eigenbetrieblichen Interesse" ist, dann ist kein geldwerter Vorteil.
Sprich wie viel hätte man dann mehr / weniger auf dem Konto? Siehe oben.
Chef_Balimani
Beiträge: 2
Registriert: 30. Mai 2017, 08:33

Re: Berufsbegleitendes Fernstudium - Geldwerte Leistungen

Beitrag von Chef_Balimani »

Hallo @muemmel, vielen Dank für die Antwort.

Ich hätte da aber noch einmal eine Rückfrage zu Ihrer Aussage
Zahlen SIE 400 Euro, haben Sie 400 Euro weniger. Zahlt Ihr AG die und rechnet man die als geldwerten Vorteil, haben Sie bei 50 % Steuern und SV 200 Euro weniger. Was mag da wohl besser sein - 400 Euro weniger oder 200 Euro weniger...?
Hier geht es ja genau darum, dass wenn man von meinem jetzigen Gehaltsstand (X) ausgeht folgende Szenarien zu tragen kämen:

1. Ich zahle die Gebühren selbst von meiner Gehaltserhöhung (500€ brutto - also knapp 250€ netto):

X+250-400 = -150 - also 150 Euro weniger als jetzt

2. AG zahlt die Gebühren anstatt einer Gehaltserhöhung und es wird als geldwerter Vorteil angesehen (50%):

X-200 = -200 - also 200 Euro weniger als jetzt

Somit wäre ja eigentlich doch die Gehaltserhöhung, von der ich die Gebühren dann selbst zahle "das kleinere Übel". Richtig? Oder übersehe ich etwas?

Wie muss denn das eigenbetriebliche Interesse belegt sein, damit es nicht als geldwerter Vorteil angerechnet wird?
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