Entfernungspauschale ?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Q.way
Beiträge: 1
Registriert: 23. Mai 2017, 21:36

Entfernungspauschale ?

Beitrag von Q.way »

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema "Entfernungspauschale":

Wie muss ich vorgehen, damit bei meiner Steuererklärung die Entfernungspauschale von 1000 Euro angewandt wird? - Muss ich die Felder 31-39 von "Anlage N" zwangsläufig ausfüllen, oder kann ich diese unausgefüllt lassen.
Rechnet das FA grunsätzlich mit der Pauschale von 1000 Euro, oder aber im Falle des Ausfüllens mit dem evtl. dadurch zustanden kommenden geringeren Betrag?

Danke + Gruß,

Uwe
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Entfernungspauschale ?

Beitrag von muemmel »

Wie muss ich vorgehen, damit bei meiner Steuererklärung die Entfernungspauschale von 1000 Euro angewandt wird? Gar nicht, weil eine solche Pauschale nicht existiert. Es gibt eine Pauschale von 1.000 Euro für Werbungskosten - dazu gehören neben den Fahrtkosten alle möglichen Kosten vom Gewerkschaftsbeitrag bis zum Arbeitsgerichtsprozeß. Und diese 1.000 Euro berücksichtigt das FA schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug - es ist folglich sinnfrei, eine Steuererklärung zu machen, wenn man nicht auf über 1.000 Euro Werbungskosten kommt (es sei denn, man hat noch andere absetzbare Ausgaben - namentlich Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen).
Muss ich die Felder 31-39 von "Anlage N" zwangsläufig ausfüllen, oder kann ich diese unausgefüllt lassen. Die können Sie unausgefüllt lassen. Und evtl. können Sie sich die ganze Erklärung sparen.
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