Guten Tag,
und folgendes Beispiel:
Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Düsseldorf, dort wird auch laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung die Steuer abgeführt. Meine regelmäßige Arbeitsstätte ist aber in Essen (in einer Filiale des Arbeitgebers). Dieses habe ich die letzten Male auch so angegeben. Allerdings geht nirgendwo hervor, dass ich in Essen arbeite. Ich könnte genauso gut in Bochum, Dortmund oder halt Düsseldorf arbeiten bzw. ich könnte ja auch Anfang letzten Jahres gewechselt haben.
Könnte ich jetzt die Düsseldorfer Anschrift als Arbeitsstätte angeben? Fragt das Finanzamt beim Arbeitgeber nach, wenn es eine Änderung gibt? Laut Lohnsteuerbescheinigung sieht es für mich auch so aus, als ob ich in Düsseldorf arbeite.
Grüße
Thomas W.
Regelm.Arbeitsstätte in Sitz der HV des AGs ändern?Probleme?
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Re: Regelm.Arbeitsstätte in Sitz der HV des AGs ändern?Probleme?
Hallo Thomas,
es kommt auf den Sachbearbeiter an, aber ich glaube nicht, dass der nachfragt.
Ein versuch ist es Wert!
Gruss
es kommt auf den Sachbearbeiter an, aber ich glaube nicht, dass der nachfragt.
Ein versuch ist es Wert!
Gruss