Hallo bin neu hier und hab auch ein par Fragen.
Letztes Jahr wurde mir vom FA ein Vorauszahlungsbescheid in Höhe von 74 Euro per Quartal und zwar auch für die
Folgejahre zugestellt. Im Steuerbescheid für 2008 wurden mir nun alle bisher geleisteten Vorauszahlungen
zurückbezahlt. Allerdings ohne einen neuen Vorauszahlungsbescheid. Ich dachte es wär damit erledigt. Umso
erstaunter war ich, dass ich jetzt eine Mahnung incl. Mahngebühr erhalten habe.
1. Ist es zulässig dass das FA bei einer vollständigen Zurückerstattung der Vorauszahlungen KEINE Korrektur der
doch offensichtlich unbegründeten Vorauszahlungen vornehmen muss.
Soweit ich gelesen habe steht im § 37 EStG:
[ZITAT]
(3) Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid fest. Die Vorauszahlungen bemessen sich
grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (§ 36 Abs. 2 Nr. 2) BEI
DER LETZTEN Veranlagung ergeben hat.
[/ZITAT]
2. Der Absatzt 5 wurde ja für 2009 neu gefasst, d.h. der Minimalbetrag auf 100 Euro erhöht
[ZITAT]
(5) Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro
für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen.
[/ZITAT]
Da 74 < 100 ist, stellt sich für mich die Frage nach der Rechtsgrundlage von mir 74 Euro Vorauszahlung fordern
zu wollen. Ist hier nicht eine Neufestsetzung (auf 0 ) durch das FA notwendig.
mfg maxessser
Vorauszahlung auf die Einkommenssteuerr
Re: Vorauszahlung auf die Einkommenssteuerr
WEnn du keine Vorauszahlungen mehr leisten möchtest, musst es auch beantragen.
Gruss
Gruss