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kurzf. Beschäftigung als Student wie angeben?

Verfasst: 19. Nov 2015, 09:22
von Marius88
Hallo liebes Forum,

ich bin neu und habe eine dringende Frage. Ich bin derzeit dabei, meine Steuererklärung für 2011 zu machen. Hier ein paar Daten zum Jahr 2011:

- Student (gesamtes Jahr; vor dem Studium eine Ausbildung gemacht, d.h. Zweitstudium)
- von Februar bis Dezember als kurzfristig Beschäftigter angestellt, dabei aber nur 400€ im Monat verdient (also Einkommen ähnlich 400€-Job)

Jetzt habe ich ja schon herausgefunden, dass man einen pauschal versteuerten 400€ mini-Job NICHT in der Steuererklärung angeben muss. Wie sieht das bei mir aus? Grundsätzlich muss man eine kurzfristige Beschäftigung ja angeben, aber auch wenn man nicht mehr als 4800€/Jahr (400€/Monat) verdient? Ich habe KEINE Lohnsteuer gezahlt in 2011.

Ich möchte für 2011 einen Verlustvortrag geltend machen (Fahrtkostenpauschale zur Uni und Arbeitszimmer als Werbungskosten).
Wenn ich nun die 4400€ die ich in 2011 verdient habe tatsächlich angeben muss in der Steuererklärung unter "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit", wie wird das dann mit den Werbungskosten verrechnet? Werden von den vollen 4400€ die Werbungskosten abgezogen? Das wäre ja doof, wenn ich das gewusst hätte, hätte ich lieber auf "pauschal versteuerter 400€ Basis" gearbeitet, denn die müsste ich ja nicht angeben?!

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Marius

Re: kurzf. Beschäftigung als Student wie angeben?

Verfasst: 19. Nov 2015, 09:50
von steuerinfoblog
Hallo,

wurde der Nebenjob über Lohnsteuerkarte bzw. ElStAM abgerechnet und haben Sie eine Lohnsteuerbescheinigung zu Ihrer kurzf. Beschäftigung erhalten? Falls ja, so müssen die Einkünfte in der Anlage N erklärt werden und somit auch mit den Kosten fürs Studium verrechnet werden.

Gruß

www.steuer-info-blog.de

Re: kurzf. Beschäftigung als Student wie angeben?

Verfasst: 19. Nov 2015, 10:05
von Marius88
Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
Ja, der Nebenjob wurde über Lohnsteuerkarte abgerechnet und ich habe eine entsprechende Bescheinigung erhalten.

Ich habe eben mit meinem Finanzamt gesprochen und ich weiß, dass ich die Einkünfte angeben muss. Nur wie das jetzt verrechnet wird, verstehe ich noch nicht ganz.

Ein kurzes Beispiel:

Werbungskosten im Zusammenhang mit Studium (Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Fortbildungskosten):
6000 €

Werbungskosten im Zusammenhang mit Nebenjob (Fahrtkosten):
450 € (ist es richtig, dass ich hier besser die 1000€ Pauschalte in Anspruch nehmen sollte)?

Wenn ich die Dame vom Finanzamt richtig verstanden habe, dann werden die Werbungskosten die durch den Nebenjob entstanden sind getrennt von denen des Studium gesehen? D.h. ich habe z.B. 4800€ im Nebenjob an Einnahmen und dagegen werden die 1000€ (oder 450€) Werbungskosten gesetzt.

Unabhängig davon entsteht aber auch ein Verlust von 6000€ durch mein Studium ?

Vielen Dank,
Marius

Re: kurzf. Beschäftigung als Student wie angeben?

Verfasst: 19. Nov 2015, 13:56
von muemmel
Wenn ich die Dame vom Finanzamt richtig verstanden habe, dann werden die Werbungskosten die durch den Nebenjob entstanden sind getrennt von denen des Studium gesehen? Nein, werden sie nicht. Die Rechnung lautet: 4.400 Euro Einkommen minus 6.450 Euro WK - macht einen Verlust von 2.050 Euro, der nach 2012 vorzutragen ist. Und die WK-Pauschale wird hier nicht angewandt - 6.450 Euro sind ja nun mal ein bißchen mehr als 1.000 Euro...

Re: kurzf. Beschäftigung als Student wie angeben?

Verfasst: 19. Nov 2015, 15:46
von muemmel
Nachtrag: Gab es eigentlich Vorsorgeaufwendungen, etwa die studentische Kranken- und Pflegeversicherung? Wenn ja, können die als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, so daß der VV 1:1 ansteigen würde (also bei ca. 1.000 Euro, die die KV und PV im Jahr kostet, stiege der VV von den erwähnten 2050 auf 3050 Euro).

Re: kurzf. Beschäftigung als Student wie angeben?

Verfasst: 20. Nov 2015, 08:15
von Marius88
Hallo muemmel,

danke erst einmal für die Antworten.

Also die Dame vom Finanzamt meinte es irgendwie so, dass sich das Einkommen im Nebenjob (die 400€/Monat auf Lohnsteuerkarte) ja durch die Werungskosten ( hier sprach sie von der Pauschale, warum auch immer) auf 0 rauskommen würde und deshalb wohl die Werbungskosten, die durch mein Studium entstanden sind "voll" als VV bleiben.

Vorsorgeaufwände (studentische KV) hatte ich erst seit 2013 (wo ich aber auch noch studiert habe), also danke für den Tipp!
Gibt es sonst noch Dinge, die ich steuerlich geltend machen kann? Was ich bis jetzt habe ist folgendes:

- Studiengebühren
- Fahrtkosten (Uni und Nebenjob)
- Arbeitszimmer (eigenständiges, kleines Zimmer, Miete natürlich anteilig)

Von den beschafften Arbeitsmitteln habe ich leider keine Belege mehr, evtl. nur noch von meinem Laptop!

Re: kurzf. Beschäftigung als Student wie angeben?

Verfasst: 20. Nov 2015, 13:55
von muemmel
Also die Dame vom Finanzamt meinte es irgendwie so, dass sich das Einkommen im Nebenjob (die 400€/Monat auf Lohnsteuerkarte) ja durch die Werungskosten ( hier sprach sie von der Pauschale, warum auch immer) auf 0 rauskommen würde und deshalb wohl die Werbungskosten, die durch mein Studium entstanden sind "voll" als VV bleiben. Nö, das ist ja schon rein rechnerisch Unfug - auch mit der WK-Pauschale bringt man 4.400 Euro Einkommen ja nicht auf 0. Wären Ihnen allein durch den Job 4.400 Euro WK entstanden, hätte sie recht - so ein Job wäre dann allerdings wirtschaftlich unsinnig.

Re: kurzf. Beschäftigung als Student wie angeben?

Verfasst: 20. Nov 2015, 15:59
von muemmel
Ihr Grundproblem ist by the way, daß es eben als kurzfristige Beschäftigung und nicht als Minijob angemeldet war. Eine kurzfristige Beschäftigung ist nämlich nicht steuerfrei, nur SV-frei. Ein Minijob hingegen wäre steuerfrei gewesen und dann hätte es die Verrechnung von Einkommen und Studienkosten nicht gegeben.