Frage zu DBA mit den USA

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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illusion
Beiträge: 1
Registriert: 11. Sep 2009, 16:16

Frage zu DBA mit den USA

Beitrag von illusion »

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu meiner deutschen Einkommenssteuererklärung und ich hoffe es findet sich jemand, der mir weiterhelfen kann.

Ich bin im Moment Student an einer deutschen Universität und war für 5 Monate in den USA zu einem Praktikum. Da ich in den USA verpflichtet bin, dort eine Steuerklärung abzugeben, habe ich eine eingereicht und mit auf das Doppelbesteuerungabkommen mit den USA Artikel 20(4) berufen. Dieser lautet:
Artikel 20 (4)Ein Student oder Lehrling im Sinne des Absatzes 2 oder der Empfänger eines Zuschusses, Unterhaltsbeitrags oder Stipendiums im Sinne des Absatzes 3, der sich in einem Vertragsstaat höchstens vier Jahre aufhält, ist in diesem Staat von der Steuer auf alle Einkünfte aus unselbständiger Arbeit befreit, die 9 000 $ (neuntausend US-Dollar) oder den Gegenwert in Euro je Steuerjahr nicht übersteigen, vorausgesetzt, die Arbeit wird zum Zweck der Ergänzung von Geldmitteln ausgeübt, die anderweitig für den Unterhalt, das Studium oder die Ausbildung zur Verfügung stehen.
In den USA habe ich auf Grund dieses DBA einen Großteil meiner Steuern zurück erhalten und möchte jetzt meine deutsche Steuererklärung einreichen. Also nun zu meinen Fragen:
Ich nehme an ich muss den Verdienst aus den USA in Anlage N Zeile 21 eintragen, in welche Zeile trage ich die Einkünfte in Anlage AUS ein? Zeile 15 und/oder Zeile 16? Die Steuern kommen wahrscheinlich in Zeile 17. Oder muss ich nichts davon angeben?
Wenn meine Eltern bei deren Steuerklärung in der Anlage Kind mein Einkommen eintragen, wo müssen sie dies angeben? Wo werden die gezahlten US Steuern eingetragen?

Ich bin im Moment echt verwirrt, weil ich zu diesen Fragen noch keine Unterlagen gefunden habe. Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben.
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Frage zu DBA mit den USA

Beitrag von taxwoman »

Hallo,

hört sich alles etwas kompliziert an.Stell doch einfach die Fragen nochmal bei" Steuer-Soforthilfe".

Gruss
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