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2 Fragen private Steuern: Arbeitslohn, Umzugskosten

Verfasst: 6. Apr 2015, 13:19
von DerAngehende
Hallo zusammen,

ich hätte zwei Fragen, ich hoffe mir kann jmd weiterhelfen!

1. Frage: Lohnssteuerbescheinigung Nr. 17 sind stfr. AG-leistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte. (1500 Euro) -> kann ich diese wiederum als WK ansetzen oder wie wird mit diesen verfahren?
Wenn ja, kann ich falls mehr kosten entstehen (Entfernungspauschale) diese als Wk ansetzen?
Wenn nein, kann ich dann den Differenzbetrag zwischen 1500 und bspw. 1700 (Entfernungspauschale), sprich nur 200 ansetzen?

2. Frage: Ein Tscheche zieht 2013 nach Deutschland aufgrund einer neuen Arbeitsstelle.
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt 2014. Umzugskosten wurden 2013 nicht angesetzt.
Kann ich die Umzugskosten fuer die ESt-erklärung 2014(sprich aufgrund der Anmeldung 2014, trotz Mietvertrag 2013, als WK für 2014) geltend machen. Das FA hat den Mietvertrag fuer Einzug in 2013 jedoch vorliegen. Das Dienstverhältnis besteht seit 2013, jedoch wurde von einem Grenzpendler ausgegangen in 2013. Der Kollege wusste anscheinend nicht dass es Umzugspauschalen gibt...

Beste Grüße
Der Angehende

Re: 2 Fragen private Steuern: Arbeitslohn, Umzugskosten

Verfasst: 7. Apr 2015, 12:03
von muemmel
1. Natürlich können WK, die der Arbeitgeber erstattet, nicht abgesetzt werden. Die 200 Euro Rest-WK können abgesetzt werden.
2. Das heißt, er hat schon eine Erklärung für 2013 gemacht und möchte Kosten aus 2013 jetzt in 2014 absetzen? Das geht nicht, und eine Berichtigung der Erklärung für 2013 geht auch nicht.

Re: 2 Fragen private Steuern: Arbeitslohn, Umzugskosten

Verfasst: 10. Apr 2015, 16:55
von DerAngehende
Zur Frage 1:

Angenommen ich habe einen Bruttolohn von 20.000 und eine Fahrtkostenzuwendung von 1.500 Euro (diese sind ja steuerfrei)
So ist mein Bruttolohn doch im normal 18.500 Euro.
Minus 1000 Euro WK komme ich auf ein ZvE von 17.500 Euro.

Sehe ich das richtig?

Re: 2 Fragen private Steuern: Arbeitslohn, Umzugskosten

Verfasst: 13. Apr 2015, 12:09
von muemmel
Nö, denn es gibt noch weitere Absetzungen, namentlich die Vorsorgeaufwendungen: http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausg ... fwendungen