Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Natschi78
Beiträge: 10
Registriert: 23. Okt 2013, 15:44

Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung

Beitrag von Natschi78 »

Hallo zusammen,

ich habe festgestellt, dass bei meinem Steuerbescheid die Werbungskosten um einen Betrag "ab sftr. ersetzter Betrag Mehraufw. dopp. Haushalt" gekürzt wurden.

Dies wunderte mich sehr. Meine Recherche ergab, dass der dort angegebene Betrag sich als Angabe in der Zeile 21 der elektrischen Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers fand. Ich konnte meinen Gehaltsabrechnungen entnehmen, dass das eine steuerfreie Trennungentschädigung war, allerdings nicht für das Veranlagungsjahr des Steuerbescheids, sondern bereits fürs vorherige Steuerjahr.

Die Reduktion meiner Werbungskosten um obigen Betrag ist in dem Fall nicht sachgerecht, da diese Erstattung sich auf die doppelte Haushaltsführung des Vorjahres bezog und somit würden die Werbungskosten zwei Mal reduziert. Einmal in dem Jahr, da die doppelte Haushaltsführung stattfand und einmal in dem Jahr, da der Arbeitgeber dies steuerfrei erstattete.

Nach googlen im Netz fand ich auf steuertipps. de oder auch steuernetz.de Folgendes:

"Anlässlich von Dienstreisen, doppelter Haushaltsführung oder Einsatzwechseltätigkeit abzugsfähige Reisekosten werden in der Steuerklärung um hierfür vom Arbeitgeber erhaltene steuerfreie Erstattungen gekürzt. Was aber ist, wenn die Auswärtstätigkeit im Jahr 2005 stattfand, die steuerfreie Spesenerstattung hierfür vom Arbeitgeber aber erst im Jahr 2006 auf Ihrem Konto einging?

Auch dann müssen Sie die erst im Jahr 2006 erhaltene Reisekostenerstattung bereits in Ihrer Steuererklärung für 2005 berücksichtigen und deshalb die abzugsfähigen Reisekosten entsprechend vermindern. So zumindest will es die Finanzverwaltung (OFD Hannover, Erlass vom 17.1.2006, FR 2006, Seite 241)."

Bei mir waren es zwar andere Jahre, allerdings entsprechend obiger Erläuterung war die Erstattung in der Erklärung 2005 zu berücksichtigen.

In meinem Fall berücksichtigt dies das Finanzamt allerdings nochmals im Bescheid in 2006 aufgrund der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, so dass es zum Doppelabzug kommt. Mir ist nicht verständlich, warum dem Amt nicht bekannt ist, dass dies fürs Vorjahr war, ich dachte, der Arbeitgeber versendet zudem eine Aufstellung des Betrags. Vielleicht liegt es daran, da das Vorjahr bei einem anderen Finanzamt bearbeitet wurde.

Wie dem auch sei: Ich würde nun Einspruch einlegen und auf obige Fundstelle verweisen, die ich bei steuernetz.de und steuertipps.de fand und meinen Sachverhalt betrifft. Reicht ein Einspruch mit Verweis auf den Erlass des OFD Hannover ? Oder muß ich noch Unterlagen einreichen?

Vielen Dank für die Unterstützung im Voraus und viele Grüße!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung

Beitrag von schlauelia »

ganz einfach:

Haben Sie die zu erwartende Erstattung des Arbeitsgebers bei der Geltendmachung der Ausgaben abgezogen?

Wenn ja, dann ist das ok und der Abzug im Folgejahr durch das FA ist falsch: Einspruch einlegen.
Wenn nein: entweder es so belassen ( wenn die Einkünfte beider Jahre ähnlich sind, hat das keine negativen Auswirkungen ) oder Einspruch einlegen mit dem Hinweis, dass Sie im Jahr davor die Erstattung nicht abgezogen haben und das FA wird dann das Vorjahr ändern ( hier ggf. Zinsen auf die Rückzahlung fällig!).

Lia
Natschi78
Beiträge: 10
Registriert: 23. Okt 2013, 15:44

Re: Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung

Beitrag von Natschi78 »

Vielen Dank für die Info Lia!
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