Hallo Leute,
nach erfolgloser Forendurchsuche und Internetrecherche habe ich eine Frage an Euch. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin angestellter Außendienstler und fahre zum meinen geschäftlichen Terminen stets mit meinem Privat-PKW. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich diese Kosten nicht erstattet, auch nicht anteilig. Nun möchte ich diese Aufwendungen nun als Auswärtstätigkeiten bei meinen Werbungskosten berücksichtigen.
Ich weiß, dass man bei der Nutzung eines Firmenwagen ein ordentliches Fahrtenbuch führen muss, um den Privatanteil zu ermitteln und dies auch im §6 des ESTG geregelt ist.
Wie ist das aber konkret in meinem Fall? Ich bekomme kein Firmenwagen von meinem AG. Somit findet auch die 1% Regelung keine Anwendung. Gilt dieses Gesetz nun auch für mich? Anders gefragt: Gibt es eine zwingende Form, wie das ordentliche Fahrtenbuch, nach welcher ich in meinem Nachweis zu führen habe. Oder habe ich vielmehr dokumentarische Handlungsfreiheit und mein Nachweis muss lediglich plausibel sein?
Ich danke Euch schonmal für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Peter
Frage zum Nachweis bzw. Fahrtenbuch bei Auswärtstätigkei
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Re: Frage zum Nachweis bzw. Fahrtenbuch bei Auswärtstätigkei
hallo peterpiper,
sofern sie keinen dienstwagen haben, greifen für sie auch nicht die fahrtenbücher bzw. die 1-% methode. sie haben als privatperson jedoch immer die möglichkeit ihre fahrtkosten als werbungskosten anzusetzen. sie haben hierbei die möglichkeit die kilomterpauschale anzusetzen oder aber die tatsächlichen kosten. in den meisten fällen ist die kilomterpauschale für den steuerpflichtigen am günstigsten. sofern ihre tatsächlichen kosten höher sind als die pauschale, können sie diese zwar angeben, müssen aber sämtliche kosten nachweisen (mit belegen). sie können sicher vorgefertigte fahrtenbücher nutzen um den überblick zu haben, aber sie müssen sich nicht an gesetzliche bestimmungen halten. ob jedoch der aufwand am ende nutzen bringt, müssen sie für sich entscheiden. ich empfehle den ansatz der pauschale.
gruß
sofern sie keinen dienstwagen haben, greifen für sie auch nicht die fahrtenbücher bzw. die 1-% methode. sie haben als privatperson jedoch immer die möglichkeit ihre fahrtkosten als werbungskosten anzusetzen. sie haben hierbei die möglichkeit die kilomterpauschale anzusetzen oder aber die tatsächlichen kosten. in den meisten fällen ist die kilomterpauschale für den steuerpflichtigen am günstigsten. sofern ihre tatsächlichen kosten höher sind als die pauschale, können sie diese zwar angeben, müssen aber sämtliche kosten nachweisen (mit belegen). sie können sicher vorgefertigte fahrtenbücher nutzen um den überblick zu haben, aber sie müssen sich nicht an gesetzliche bestimmungen halten. ob jedoch der aufwand am ende nutzen bringt, müssen sie für sich entscheiden. ich empfehle den ansatz der pauschale.
gruß
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Re: Frage zum Nachweis bzw. Fahrtenbuch bei Auswärtstätigkei
Hallo,
vielen Dank für die Antwort! Ich bin nun ca. 9000km p.a. für meinen Arbeitgeber unterwegs gewesen. Kann ich diese mit 0.30 EUR pro km ohne Nachweis als Werbungskosten ansetzen?
vielen Dank für die Antwort! Ich bin nun ca. 9000km p.a. für meinen Arbeitgeber unterwegs gewesen. Kann ich diese mit 0.30 EUR pro km ohne Nachweis als Werbungskosten ansetzen?
Re: Frage zum Nachweis bzw. Fahrtenbuch bei Auswärtstätigkei
9000 km sind schon eine ganze menge. in diesem fall sind die kosten als fahrten einer beruflich veranlassten auswärtstätigkeit zu werten, da ich davon ausgehe, dass es sich hier um dienstreisen handelt. sie können die reisekostenpauschale (dienstreisepauschale) ansetzen - und zwar für jeden gefahrenen kilometer - sprich hin- und rückfahrt. die pauschale beträgt 0,30 ct. pro gefahrenen kilometer.
wenn sie mögen, können sie auch hier nochmals die gesetzlichen punkte nachlesen:
R 9.5 Abs. 1 Satz 5 LStR (Lohnsteuerrichtlinie)
H 9.5 (Pauschale Kilometersätze) LStH (Lohnsteuerhinweis)
wenn sie mögen, können sie auch hier nochmals die gesetzlichen punkte nachlesen:
R 9.5 Abs. 1 Satz 5 LStR (Lohnsteuerrichtlinie)
H 9.5 (Pauschale Kilometersätze) LStH (Lohnsteuerhinweis)