Heirat - Steuerlast / Steuerklasse

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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msyl1981
Beiträge: 1
Registriert: 4. Nov 2011, 22:19

Heirat - Steuerlast / Steuerklasse

Beitrag von msyl1981 »

Hallo,
ich werde bald heiraten. Ich bin daher auf der Suche nach einem Rechner, der mir relativ verlässlich meine Steuerlast errechnen kann. Da meine Frau umziehen wird, hat sie dann keine Arbeit.
Welche Steuerklasse habe ich dann (ich lese immer entweder 5 oder 3) und welchen wird dann meine Frau iderlerweise haben und welche Konsequenzen hat dies?

meine derzeitige Steuerlast als Alleinstehender beträgt rund 42%. Kann man ungefähr quantifizieren was man Nettlohn sein wird?

Ich verstehe es nämlich so, dass sich an der tatsächlichen Steuerlast nichts ändert, sondern es hier nur Vorziehffekte geben kann und man dann aber eine Nachzahlung machen muss...

Daher verstehe ich auch nicht, warum immer gesagt wird, dass man Steuern spart, wenn man heiratet...

Vielen Dank für Eure Hilfe.
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Heirat - Steuerlast / Steuerklasse

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo Msyl1981,

mit bald heiraten meinst du dieses Jahr oder?
Hinweis: Dann könnt ihr die sog. ,,besondere Veranlagung" beim Finanzamt beantragen und werdet so gestellt, als würdet ihr eine Einzelsteuererklärung abgeben. (dies ist nur im Jahr der Eheschließung möglich)

Die Aussage, dass man bei einer Heirat alle Steuer oder fast alles an Steuerzahlungen zurück erhält ist unzutreffend.

Letztlich ist es so, dass es darauf ankommt, wieviel Einkommen der jeweilige Ehegatte gehabt hat. Es bedarf dann einer Prüfung, ob es für euch von Vorteil ist die ,,Zusammenveranlagung" in der Steuererklärung zu beantragen oder eine sog. besondere Veranlagung mit Abgabe der Steurerklärung zu wählen.
Einfach im Programm beides eingeben und mal schauen, wo eine höhere Erstattung herauskommt. Dies ist dann die günstigste Veranlagungsform.

Einkommensloser Ehegatte/in:
Gesetz den Fall, dass der angeheiratete Partner/in über kein Einkommen verfügt (soll ja auch vorkommen) hat dieser dann seinen Einkommensfreibebtrag von ca. 8.600 €. Im Wege der Zusammenveranlagung würde dieser dann beiden zu Gute kommen und es würde eine höhere Steuererstattung durch das Finanzamt geleistet.

Hoffe dir damit geholfen zu haben.
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