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Werkstudent ohne Student zu sein?!?

Verfasst: 19. Mai 2011, 14:46
von bomballa
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich hatte in 2010 einen "normalen" Job an der Uni als wiss. Mitarbeiter. Zusätzlich habe ich noch eine Dozententätigkeit und einen Job < 400,-€/Monat in einem Unternehmen ausgeübt.

Job 1 und 2 sind in der ESterklärung unproblematisch. Letzterer Job macht mich gerade stutzig. Mein AG hat mich dort noch immer als Werkstudent verschlüsselt obwohl ich mein Studium Mitte 2009 abgeschlossen habe.

Jetzt macht das in der Steuererklärung insg. ca. 1.200,- € haben/nicht-haben aus! Ich habe als Werkstudent nur Rentenversicherung abgeführt. Kranken-, AL- und Pflegeversicherung nicht!

Kann ich denn überhaupt Werkstudent sein, wenn ich de facto nicht mehr eingeschrieben bin?

Vielen Dank für jegliche Hinweise und Infos! Googlen hat mich da nämlich auch nicht schlauer gemacht!

Re: Werkstudent ohne Student zu sein?!?

Verfasst: 19. Mai 2011, 22:20
von Tempelhof123
Hallo,
also hier stimmt so einiges nicht.
1. wenn Du in dem Job unter 400 € verdient hast, ist das immer ein Minijob, egal ob Du Student bist oder nicht. Dein Arbeitgeber hätte also die Sozialabgaben pauschal selber abführen müssen.
2. Hast Du denn bei dem Job eine Steuerkarte abgegeben oder wurde pauschal versteuert? Im letzteren Falle brauchst Du diese Einkünfte gar nicht in der Steuererklärung angeben.
3. Wie kommst Du auf die 1.200 € ? Bei maximal 4.800 € Jahresbrutto aus dem Job kommst Du auf maximal rd. 500 € an eigenen Beiträgen zur KV und AV, die Du durch die Steuererklärung ja nicht 1:1 zurückbekommst. Sie mindern ja lediglich Dein z. v. Einkommen.
Gruß

Re: Werkstudent ohne Student zu sein?!?

Verfasst: 20. Mai 2011, 10:40
von bomballa
Danke schon einmal für die Antwort.

zu 1.: das werde ich meinem AG dann mal sagen. Er wollte sich heute auch nochmal schlau machen

zu 2.: Ich habe keine Lohnsteuerkarte abgegeben! Dann muss ich die Einkünfte nicht angeben? Das wäre für mich umso besser!

zu 3.: es sind zu diesem Job Einnahmen aus nicht-selbständiger Arbeit (Uni) und selbständiger Arbeit (freiberuflicher Dozent) vorhanden. Wenn ich in meinem Steuerprogramm "Mini-Job" oder "Studentenjob" eingebe unterscheidet sich meine Steuernachzahlung um ca. 1.200,- €!