Ich habe folgendes Problem im Rahmen der Einkommensteuererklärung:
Ich war von Januar bis September 2019 als Vollzeitstudentin eingeschrieben und nebenbei als Werkstudentin in der Pflege tätig.
Ich habe in dieser Zeit keine Lohnsteuer gezahlt, mein Gehalt betrug regelmäßig über 450 Euro.
Ab Oktober 2019 habe ich, nachdem mein Studium beendet war, einen anderen Job angenommen und dementsprechend auch mehr verdient und Lohnsteuer gezahlt.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich als nebenberuflich in der Pflege arbeitende (Umfang ca. 20 % einer Vollzeitstelle), die Übungsleiterpauschale geltend machen kann. Da mein ganzes Gehalt auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten war, habe ich den Bruttoarbeitslohn um die Übungsleiterpauschale reduziert und diese in Anlage N Zeile 27 als steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigung angegeben.
Vom Finanzamt kam die Antwort, dass eine Übungsleiterpauschale in Höhe von 2400 Euro nicht vom Arbeitslohn abgezogen werden kann. Zudem setzte sich der Finanzbeamte mit der Lohnabteilung der Arbeitsstelle in Verbindung. Hier kam die Antwort, dass es sich „hierbei lediglich um Wochenendzuschläge und somit Arbeitslohn aus nichtselbständiger Tätigkeit“ handelt.
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich bin aufgrund der Argumentation des Finanzamts nämlich verunsichert, ob ich überhaupt berechtigt bin, die Übungsleiterpauschale abzusetzen und wenn ja, ob ich richtig vorgegangen bin.
Macht es einen Unterschied, ob der Arbeitgeber bereits einen Lohnsteuerabzug vorgenommen hat oder nicht?
Übungsleiterpauschale als Werkstudent mit Lohnsteuerbescheinigung
Re: Übungsleiterpauschale als Werkstudent mit Lohnsteuerbescheinigung
Nein, Sie dürfen keine ÜL-Pauschale abziehen und sind folglich auch nicht richtig vorgegangen.
Re: Übungsleiterpauschale als Werkstudent mit Lohnsteuerbescheinigung
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Können Sie mir noch den Grund nennen, warum ich die Übungsleiterpauschale nicht geltend machen kann? Liegt es daran, dass es sich um Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit handelt?
Kann dann mit Lohnsteuerbescheinigung nie eine Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden?
Können Sie mir noch den Grund nennen, warum ich die Übungsleiterpauschale nicht geltend machen kann? Liegt es daran, dass es sich um Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit handelt?
Kann dann mit Lohnsteuerbescheinigung nie eine Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden?
Re: Übungsleiterpauschale als Werkstudent mit Lohnsteuerbescheinigung
Kann dann mit Lohnsteuerbescheinigung nie eine Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden? Richtig - steuerfreies Einkommen wird ja darin nicht bescheinigt (daher auch der Name).