Als Student kurzfristige Beschäftigung Steuern zurückholen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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kingcr10
Beiträge: 1
Registriert: 16. Jun 2020, 13:51

Als Student kurzfristige Beschäftigung Steuern zurückholen

Beitrag von kingcr10 »

Liebe Community,

da ich sehr neu im Thema bin habe ich folgende Frage:

da ich 3-4 pro Jahr Jobs annehme, bei denen immer 70-80€ Steuer abgezogen wird, wollte ich diese natürlich im nächsten Jahr zurückholen, da ich als Student auf jeden Euro angewiesen bin.

Außerdem kann man als Student 7 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einreichen, um sich beim ersten Job Steuern einzusparen.

Meine Frage lautet nun wie folgt:

Gebe ich in der Steuererklärung 2019 also zum einen die Jobs an die ich gemacht habe um meine ~250 € zu erhalten + die Werbungskosten, die ich dann beim ersten vollen Gehalt nach meinem Studium zurechnen kann, oder funktioniert das beides zusammen nicht, da stehe ich momentan auf dem Schlauch.

LG

kingcr10 :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Als Student kurzfristige Beschäftigung Steuern zurückholen

Beitrag von muemmel »

Nö, beides zusammen funktioniert nicht. Es gibt "nur" die Steuer zurück. Die Angabe der Werbungskosten können Sie sich dabei sparen - den Grundfreibetrag (2019 waren das 9168 Euro) werden Sie ja nicht überschritten haben.
Übrigens kann man eine Steuererklärung lediglich 4 Jahre lang einreichen. Was man 7 Jahre lang einreichen kann, wäre ein Antrag auf Verlustfeststellung. Sie haben aber offenbar gar keine Verluste - ein Verlust wäre ein negatives Einkommen, d. h., die Werbungskosten waren größer als die Einnahmen.
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