Hi,
kann ich den zu viel gezahlten Solidaritätszuschlag von der Lohnsteuer aus vorherigen Jahren (2016 - 2020) ab 2021, wo die Teilabschaffung des Solis beschlossen worden ist, per Einkommensteuer zurückholen? Gilt das auch für Soli Abgaben aus der Kapitalertragsteuer die vorher geleistet und noch nicht mit der Steuererklärung endgültig von mir erklärt worden sind?
(Teil-) Abschaffung des Solidaritätszuschlags
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Re: (Teil-) Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Bitte verständlich formulieren. Für die Jahre vor 2021 ändert sich am Soli nichts. Eine Steuererkärung für diese Jahre können Sie abgeben, wenn sie wollen und bisher nicht mussten.