(Teil-) Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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r8qt7gth3q
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Registriert: 25. Nov 2012, 14:27

(Teil-) Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Beitrag von r8qt7gth3q »

Hi,

kann ich den zu viel gezahlten Solidaritätszuschlag von der Lohnsteuer aus vorherigen Jahren (2016 - 2020) ab 2021, wo die Teilabschaffung des Solis beschlossen worden ist, per Einkommensteuer zurückholen? Gilt das auch für Soli Abgaben aus der Kapitalertragsteuer die vorher geleistet und noch nicht mit der Steuererklärung endgültig von mir erklärt worden sind?
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: (Teil-) Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Beitrag von Tom998 »

Bitte verständlich formulieren. Für die Jahre vor 2021 ändert sich am Soli nichts. Eine Steuererkärung für diese Jahre können Sie abgeben, wenn sie wollen und bisher nicht mussten.
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