Fragen zu Steuerklärung Erntehelfer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TebraUm
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Fragen zu Steuerklärung Erntehelfer

Beitrag von TebraUm »

Hallo!

Ich versuche momentan einem mir bekannten Erntehelfer aus Rumänien bei seiner Steuererklärung für 2017 unter die Arme zu greifen. Ich selbst bin weit entfernt davon ein Experte auf dem Gebiet zu sein, mache meine Steuerklärung allerdings selbst.

Zum Sachverhalt: Der beschriebene Erntehelfer arbeitet seit 2018 in Hessen, 2017 war er in NRW beschäftigt. Somit sollte für 2017 ja auch das entsprechende Finanzamt in Hessen zuständig sein, schließlich ist das seine aktuellste Meldeadresse in Deutschland. Richtig?

Derjenige arbeitete 2017 für drei Monate in NRW bei einem Bruttoeinkommen von ca. 8.800 Euro. Somit würde er die gesamte Lohnsteuer zzgl. Soli erstattet bekommen.

Nun habe ich folgende Wissenslücken, bzw. Probleme:

- Weder Steuernummer, noch Identifikationsnummer sind bekannt. Meines Wissens nach ist eine Steuererklärung trotzdem möglich, oder muss er diese vorher beantragen?
- Sein Wohnsitz ist in Rumänien, somit muss ich diese Adresse auch in der Steuererklärung angeben? Oder seine letzte Meldeadresse bei der letzten Beschäftigung in Hessen?
- Zuständiges Finanzamt für 2017 ist das in Hessen, nicht NRW, oder?
- Ich würde die Erklärung aufgrund mangelnder Identifikationsnummer usw. mithilfe SmartSteuer o.ä. einrreichen. Elster geht ja leider nur nach Registrierung.
- Eine rumänische Bankverbindung für die Erstattung der Steuer sollte ja kein Problem darstelllen!?
- Zu guter letzt ist die eletronische Lohnsteuerbescheinigung aus 2017 nicht vorhanden. Bruttolohn, Lohnsteuern und Sozialabgaben allerdings aus den monatlichen Abrechnungen ersichtlich. Ist das ausreichend oder muss die Lohnsteuerbescheinigung vorliegen? Der Kontakt zum damaligen Arbeitgeber wird als nicht vorhanden und zuletzt sehr schwierig von ihm beschrieben...


Ich hoffe es kann jemand helfen und das Ganze ist nicht zu ungewöhlich.

Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße
muemmel
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Re: Fragen zu Steuerklärung Erntehelfer

Beitrag von muemmel »

Derjenige arbeitete 2017 für drei Monate in NRW bei einem Bruttoeinkommen von ca. 8.800 Euro. Somit würde er die gesamte Lohnsteuer zzgl. Soli erstattet bekommen. Nö. Erstens kann der Mann in den restlichen 9 Monaten weiteres Einkommen gehabt haben und zweitens ist er vermutlich gar nicht "unbeschränkt steuerpflichtig". Und bei beschränkt Steuerpflichtigen entfällt der Grundfreibetrag.
TebraUm
Beiträge: 3
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Re: Fragen zu Steuerklärung Erntehelfer

Beitrag von TebraUm »

Danke für die Antwort.

Er hatte in 2017 kein weiteres Einkommen in Deutschland und in Rumänien meines Wissens nach garkeines. Nach Recherche meinerseits auf deinen Hinweis hin müsste er nun einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen und einen Nachweis der rumänischen Steuerbehörde liefern das seine Einkünfte in Rumänien in 2017 8.820€ nicht überschritten haben. Habe ich das richtig erfasst?
muemmel
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Re: Fragen zu Steuerklärung Erntehelfer

Beitrag von muemmel »

Nach Recherche meinerseits auf deinen Hinweis hin müsste er nun einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen und einen Nachweis der rumänischen Steuerbehörde liefern das seine Einkünfte in Rumänien in 2017 8.820€ nicht überschritten haben. Habe ich das richtig erfasst? Ja. Ob er nun kein Einkommen hatte, oder eines "unter 8.820 Euro", macht bei der Besteuerung allerdings einen Unterschied, denn ausländisches Einkommen fließt über die Progression in die Steuerberechnung ein.
Zuständiges Finanzamt für 2017 ist das in Hessen, nicht NRW, oder? Da ist Ihre Schilderung recht widersprüchlich - Wohnsitz in Rumänien, "Meldeadresse" in D - wo man gemeldet ist, pflegt man auch einen Wohnsitz zu haben. Ist er also aktuell in D gemeldet und mit was (Haupt- oder Nebenwohnsitz)?
TebraUm
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Re: Fragen zu Steuerklärung Erntehelfer

Beitrag von TebraUm »

Einkommen in Rumänien gab es keines, das hat er auf Nachfrage bestätigt. Er wird nun die entsprechende Bestätigung dessen beim rumänischen Finanzamt anfragen.

Was den Wohnsitz angeht bin ich selbst unsicher. Momentan hält er sich in Rumänien auf, da er die Arbeit für 2020 in Deutschland beendet hat. Dies ist auch definitiv sein Hauptwohnsitz.

Soweit mir bekannt ist, ist er immer nur für den Zeitraum der Beschäftigung bei seinem Arbeitgeber in Deutschland gemeldet. Auf diese Anschrift ist auch seine Lohnsteuerbescheingung ausgestellt. Eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, welche er mir vorgelegt hat, läuft ebenfalls auf diese Adresse. Welche Adresse soll er nun für die Steuererklärung verwenden?

Komisch finde ich außerdem das er nur eine eTin hat und keine Steuernummer oder Steuer-ID. Ist die ausreichend für die Steuererklärung?
muemmel
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Re: Fragen zu Steuerklärung Erntehelfer

Beitrag von muemmel »

Hat er keine Adresse in D, ist das Finanzamt zuständig, wo seine Tätigkeit "wirtschaftlich verwertet" wurde - also in NRW, wo der Arbeitgeber sass.
Welche Adresse soll er nun für die Steuererklärung verwenden? Die aktuelle Adresse natürlich - oder möchte er seinen Steuerbescheid an eine nichtexistente Adresse geschickt bekommen? Oder das Finanzamt hat Rückfragen - wenn die verschwinden und folglich nicht beantwortet werden, wird die Erklärung halt nicht weiter bearbeitet...
Komisch finde ich außerdem das er nur eine eTin hat und keine Steuernummer oder Steuer-ID. Ist die ausreichend für die Steuererklärung? Ja.
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Fragen zu Steuerklärung Erntehelfer

Beitrag von muemmel »

Nachtrag: Im Falle einer Erstattung gibt es hier noch ordentlich Zinsen - ab 04/19 wird das mit 6 % p. a. verzinst. Wenn wir also mal die Bearbeitungszeit mit einrechnen, dürfte es wenigstens 9 % Zinsen geben.
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