Hallo zusammen,
derzeit bin ich am erstellen meiner Steuererklärung 2019.
Dazu habe ich die folgende Frage:
Meine Firma hat Ihren Stammsitz in Ort A. Aufgrund von zu wenigen Büroflächen wurde, zeitlich für 3 Jahre befristet, ein Bürogebäude in Ort B angemietet.
Meine erste Tätigkeitsstätte ist nun Ort B.
Arbeitskollegen meinten nun Ihr Steuerberater hat Ihnen eine Verpflegungspauschale dafür angerechnet (64Tage x 12€).
Ich verstehe nun nicht ganz wo ich diese bei meiner Steuererklärung eintragen kann?
Bei den Werbungskosten als Auswärtstätigkeit?
Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Danke schonmal im vorraus.
Grüße Toni