Rückzug aus der Schweiz - höherer Steuersatz durch Progressionsvorbehalt. Muss ich Steuern nachzahlen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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JuliaG
Beiträge: 2
Registriert: 9. Mär 2020, 07:48

Rückzug aus der Schweiz - höherer Steuersatz durch Progressionsvorbehalt. Muss ich Steuern nachzahlen?

Beitrag von JuliaG »

Hallo,

Ich habe von März 2014 bis Ende März 2019 in der Schweiz gelebt und gearbeitet und dort auch Quellensteuer bezahlt.
Ende März bin ich zurück nach Deutschland gezogen und habe seit Mai 2019 wieder eine feste Anstellung hier.
Nun wollte ich meine Steuererklärung für 2019 erstellen und habe mir dazu eine Software (Quicksteuer) gekauft.

Das erste Problem, das ich hatte, war, dass ich das ausländische Einkommen in Euro angeben musste, erhalten habe ich es jedoch in schweizer Franken. Muss ich das dann selbst umrechnen? Und wenn ja, zu welchem Kurs?

Heraus kam am Ende, dass ich über 700 Euro nachzahlen muss. Das mit dem Progressionsvorbehalt habe ich verstanden und da mein Einkommen in der Schweiz wesentlich höher war als es hier in Deutschland ist, komme ich auf einen viel höheren Steuersatz, der auf mein deutsches Einkommen angewendet wird und müsste deshalb nachzahlen. Allerdings sind die Gehälter, aber dafür auch die Lebenshaltungskosten in der Schweiz ja generell viel höher, deshalb finde ich es ungerecht, dass das Einkommen dann quasi 1 zu 1 angerechnet wird. Kann es sein, dass ich mit der Lohnsteuerklasse I wirklich über 700 Euro nachzahlen muss?

Ich bin ja mit der Lohnsteuerklasse I nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Kann ich es dann einfach lassen und somit die Nachzahlung umgehen? Oder wird das Finanzamt eine Steuererklärung einfordern?
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Rückzug aus der Schweiz - höherer Steuersatz durch Progressionsvorbehalt. Muss ich Steuern nachzahlen?

Beitrag von muemmel »

Kann es sein, dass ich mit der Lohnsteuerklasse I wirklich über 700 Euro nachzahlen muss? Na sicher kann das sein - zumal sich die Besteuerung nicht nach der Steuerklasse richtet, sondern nach den Steuertabellen. Die einbehaltene Lohnsteuer war nur eine Vorauszahlung.

Ich bin ja mit der Lohnsteuerklasse I nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Natürlich sind Sie dazu verpflichtet - nicht wegen der Steuerklasse 1, sondern wegen der Schweizer Einkünfte (§ 46(2) Nr. 1 EStG). Die Abgabefrist endet übrigens am 31.07., nicht wie früher am 31.05.

Oder wird das Finanzamt eine Steuererklärung einfordern? Früher oder später wird es das. Und inzwischen gibt es Gesetze, die einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat vorsehen - darauf würde ich es nicht ankommen lassen...

in der Schweiz gelebt und gearbeitet und dort auch Quellensteuer bezahlt. Da würde ich dann mal die Erstattung beantragen - meines Wissens nach geht das, nur kann die Frist recht kurz sein (z. B. Kanton Zürich - Fristende für 2019 am 31.03.2020).
JuliaG
Beiträge: 2
Registriert: 9. Mär 2020, 07:48

Re: Rückzug aus der Schweiz - höherer Steuersatz durch Progressionsvorbehalt. Muss ich Steuern nachzahlen?

Beitrag von JuliaG »

Herzlichen Dank für die freundliche Auskunft...

Naja, soviel ich weiß, bin ich als Arbeitnehmer mit der Lst.klasse I nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dass sich das ändert, weil ich in dem Jahr auch Einkünfte im Ausland hatte, kann ich ja theoretisch nicht wissen. Also werde ich warten, ob/bis sich das Finanzamt meldet.
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