Hallo zusammen,
ich bin seit Oktober 2016 Arbeitsunfähig geschrieben. Habe schon alles hinter mir. Krankengeld und ALG 1. Im Oktober 2019 wurde dann der Antrag auf ALG 2 gestellt und abgelehnt. Ich habe eine Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung über 500,00€ im Monat.
Erwerbsminderungsrente wurde natürlich bei der Rentenkasse gestellt .
Bei meinem Arbeitgeber bin ich immer noch ungekündigt.
Er bietet mir aber jetzt einen Auflösungsvertrag mit einer Abfindung an.
]Kann mir jemand schreiben ob auf dieser Abfindung Steuern abgeführt werden müssen, da ich auch in diesem Jahr ohne Leistungsbezug bin.
Abfindung ohne Leistungsbezug
Re: Abfindung ohne Leistungsbezug
Kann mir jemand schreiben ob auf dieser Abfindung Steuern abgeführt werden müssen Nein, ohne konkrete Zahlen kann Ihnen das keiner sagen - dazu müßte man erstens wissen, welcher Teil der Rente steuerpflichtig ist, und zweitens müßte man die Höhe der Abfindung kennen. Insofern kann man nur sagen - ja, Steuern werden definitiv abgeführt, aber vermutlich kriegen Sie diese per Steuererklärung erstattet. Ist die Abfindung sehr hoch, könnte ein Teil der Steuer aber auch beim Finanzamt "hängenbleiben"...
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Re: Abfindung ohne Leistungsbezug
Die Abfindung ist zwischen 15.000 -20.000€
Danke schon einmal fürs Antworten.
Danke schon einmal fürs Antworten.
Re: Abfindung ohne Leistungsbezug
Dann ist wegen der "Fünftelregelung" nicht mit einer Besteuerung zu rechnen (bzw. mit der Erstattung der kompletten Steuer, denn die Fünftelregelung wendet erst das Finanzamt an). Details können Sie hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung