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Private Schwimmkurse versteuern?

Verfasst: 10. Dez 2010, 09:13
von masajuge
Hallo zusammen,
ich bin hauptberuflich als Schwimmmeister beschäftigt im öffentlichen Dienst. In meiner Freizeit gebe ich private Schwimmkurse, welche von meinem Arbeitgeber genehmigt sind.
Die Einnahmen der Schwimmkurse sind ausschließlich für mich.
Muss ich diese versteuern oder gibt es einen Freibetrag? Ich gehöre keinem Verein an und verdiene mir so während meiner Freizeit Geld dazu.
Die Einnahmen belaufen sich auf ca. 450 Euro im Monat!
Danke für Eure Hilfe
masajuge

Re: Private Schwimmkurse versteuern?

Verfasst: 10. Dez 2010, 20:57
von Petz
Ja, die müssen versteuert werden, einen Freibetrag gibt es nicht.

Re: Private Schwimmkurse versteuern?

Verfasst: 11. Dez 2010, 07:32
von masajuge
Danke für die Info.
Aber wie versteuern? Ein Gewerbe anmelden - also selbständigkeit, oder werden die Mehreinnahmen bei der Steuererklärung angegeben und wenn wo eingetragen?
Zu wieviel % müssen die Einnahmen versteuert werden, also bei Einnahmen von ca. 450 Euro, wieviel muss ich dann an das Finanzamt zahlen?
Danke für Eure Hilfe.

Re: Private Schwimmkurse versteuern?

Verfasst: 12. Dez 2010, 17:33
von Petz
Das würde ich als sebständige Arbeit bezeichnen, ein Gewerbe anzumelden ist also nicht notwendig.

Es muss aber bei der Steuererklärung zusätzlich die Anlage S ausgefüllt werden.

Mit den gängigen Internet-Rechnern kann man sich die zusätzliche Steuer ausrechnen, zB über das kostenlose Elster-Programm.

www.elster.de