Ein Student hatte 2018 einen Minijob, der aufgrund schuldhaft nicht bereitgestellter elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Arbeiteber nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde. Sonst keine weiteren Einkünfte in 2018.
Besteht hier nun aufgrund der Steuerklasse VI eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung - welche ja schon abgelaufen wäre - oder ist die Abgabe der Steuererklärung freiwillig und kann noch gemacht werden? ($46 EStG)
Von einer Sachbearbeiterin in der Abrechnungsstelle wurde ersteres behauptet, ich bin der Meinung, dass die Steuererklärung freiwillig ist, da ja nur ein Arbeitsverhältnis bestand.
Frage Steuerklasse VI
Re: Frage Steuerklasse VI
Zunächst mal gibt es keine "abgelaufene Pflicht". Es gibt bloß abgelaufene Fristen, was nicht heißt, dass man eine Erklärung nicht nachreichen darf bzw. muß - häufig wird man sogar vom Finanzamt direkt dazu aufgefordert. In diesem konkreten Fall sehe ich aber auch keine Pflicht, weil es halt nur ein Arbeitsverhältnis gab.