Nebenjob/Halbwaisenrente/Kindergeld Frage

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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poncho
Beiträge: 1
Registriert: 6. Dez 2010, 21:05

Nebenjob/Halbwaisenrente/Kindergeld Frage

Beitrag von poncho »

Hallo liebe Community,

vor kurzem habe ich einen 400 Euro Job angenommen. Zunächst arbeite ich bis zum 24.12. auf unserem Weihnachtsmarkt und dann weiterhin im Cateringbereich bei Events.

Ich beziehe Halbwaisenrente und Kindergeld. Zur Zeit gehe ich außerdem noch bis zum Sommer zur Schule.

Die beiden Gelder bekommt mein Vater auf sein Konto, um für uns zu sorgen. Ich bekomme direkt nichts davon.

Kindergeld + Halbwaisenrente sind zusammen ca. 350 euro.

Jetzt die folgenden Fragen:

1. Werden Kindergeld + Halbwaisenrente auf den 400 Euro Job angerechnet? Wenn ja wie hoch ist dann der jährliche Freibetrag, den ich mit diesen 3 Einnahmequellen nicht überschreiten darf?

2. Wenn ich im Dezember durch den Weihnachtsmarkt über 400 Euro verdiene, dann aber folgend weniger als 400 Euro durch das Catering, sodass ich auf das Jahr aufgeteilt trotzdem unter dem Freibetrag bleibe, ist das dann so i.O.?

Das wars schon. Im Grunde möchte ich nur wissen, ob ich aufpassen muss, dass ich, obwohl ich unter 400 Euro monatlich bleibe, nicht durch die anderen Gelder + den Job nachher noch über den jähr. Freibetrag komme, oder ob die staat. Bezüge dafür nicht relevant sind.

LG poncho
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Nebenjob/Halbwaisenrente/Kindergeld Frage

Beitrag von Petz »

sieht alles gut aus, es bestehen keine steuerlichen Bedenken.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
ulwa
Beiträge: 19
Registriert: 8. Dez 2010, 21:03

Re: Nebenjob/Halbwaisenrente/Kindergeld Frage

Beitrag von ulwa »

Der Grundfreibetrag liegt aktuell ca. 8000,00 EUR. Der Minijob zählt nur da rein, wenn du auf Steuerkarte arbeitest. Sonst wird vom Arbeitgeber eine pausch. Steuer bezahlt und der Minijob nicht weiter in die Besteuerungsgrundlagen aufgenommen.

Das Kindergeld zählt nicht als Einkunftsart.

Bei der Rente kommt es darauf an, seit wann diese gezahlt wird. Aus dem ersten Jahr ergibt sich der steuerpflichtige Anteil ( 2005 - und früher: 50%, dann eine Steigerung um 2% pro Jahr) - leicht vereinfacht dargestellt. Erhöhungen nach dem ersten Jahr sind voll steuerpflichtig.

Aber an sich sieht es steuerlich wirklich unbedenklich aus.

LG Ulwa
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