Hallo zusammen,
nachdem ich etwa vier Stunden in die Online Recherche gesteckt habe möchte ich nun probieren auf diese Weise etwas präzisere Informationen zu erhalten.
Es geht allgemein um die Angabe und Abgabeerklärung eines sieben oder sechs oder fünf Jahre zurückliegenden Verlusts.
Einnahmen wurden in diesem Steuerjahr keine erzielt, null Euro.
Hier stellt sich die Frage:
Ist dann auf dem Mantelbogen Seite 1 ein Kreuz zu setzen bei:
Idee 1: a) Einkommenssteuererklärung + b) Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Idee 2: Nur bei b) Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Eine Steuererklärung kann ja eigentlich nicht mehr für ein sieben Jahre zurückliegendes Steuerjahr abgegeben werden, ein Verlustvortrag wahrscheinlich schon.
VG
Verlustvortrag zu kompliziert für die allgemeinen Informationsseiten des Internets?
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