Geldwerter Vorteil und weitere Rabatte?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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xandre
Beiträge: 1
Registriert: 20. Apr 2018, 17:13

Geldwerter Vorteil und weitere Rabatte?

Beitrag von xandre »

Hallo,

ich habe eine Frage, die ich bisher auch nach längerer Recherche noch nicht wirklich klären konnte.

Ich versuche das Szenario mal möglichst einfach zu schildern:

Ein Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber monatlich einen Mitarbeiterrabatt für die Produkte des Unternehmens (90 Euro pro Monat).
Nun gibt es für Normalkunden des Unternehmens einen Rabatt der nur durch Empfehlung erhältlich ist.

Jetzt gibt es eine Aussage des Unternehmens, dass Mitarbeiter diesen Normalkundenrabatt für neue/selbstgekaufte Produkte (die nicht mit den bereits vom Unternehmen rabattierten Produkte in Verbindung stehen) nicht nutzen dürfen - aus steuerlichen Gründen!

Das zweifle ich an.

Ich sehe ein, dass es nicht möglich ist, Produkte doppelt zu rabattieren aber es muss doch möglich sein, als Normalkunde parallel aufzutreten und dann für ein Produkt den (branchenüblichen) Rabatt zu erhalten, den jeder Kunde erhält (wenn er empfohlen wird).

Könnt ihr mir einen Tipp geben was korrekt ist bzw. welche Paragraphen ich durchsuchen muss um eine rechtlich sichere Lösung zu finden?

Ich habe das bisher immer mit folgendem Szenario verglichen:
Ein Autohausmitarbeiter bekommt einen Dienstwagen, den er privat mitnutzen kann - dafür bezahlt er ja einen steuerlichen Anteil.
Parallel kann er doch aber als Normalkunde im Autohaus auftreten und (zu branchenüblichen Rabatten) einen weiteren PKW kaufen. Kann man das so vergleichen?

Vielen Dank für Tipps und Hinweise!!
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Geldwerter Vorteil und weitere Rabatte?

Beitrag von Alexander96 »

Hey,

also ich finde, dass was im Einkommensteuergesetz bzw. auch in den Lohnsteuerrichtlinien steht schon eindeutig ist.
Es heißt immer "Erhält ein Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistunge [...]" Und der andere Rabatt hat nichts mit seinem Dienstverhältnis zu tun.

Als ich früher im Einzelhandel gearbeitet habe, konnten wir sogar unseren MA-Rabatt mit den weiteren Rabatten für Kunden kombinieren.
Kann mir auch nichts denken, warum es schädlich seien sollte. Es gehört ja nicht zu § 8 Abs. 3 EStG ...

Aber ich bin ja nur in der Ausbildung :P

Beste Grüße
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
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