Hohe Nachzahlung, normal?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Peter57
Beiträge: 12
Registriert: 3. Feb 2018, 16:37

Hohe Nachzahlung, normal?

Beitrag von Peter57 »

Hallo zusammen,

ich habe bis jetzt keine Steuererklärung abgegeben. Nun ist es soweit und ich habe ein paar Daten eingegeben...

Mann:
Steuerklasse 3, Arbeitnehmer und Student (Erstausbildung), 34.000 Brutto

Frau:
SK 5, Arbeitnehmerin (nur rentenversicherungspflichtig/Werkstudent), hauptsächlich Studentin (Erstausbildung), 15.360 Brutto

Wir haben beide ca. 500€ Semestergebühren im Jahr (zusammen 1.000€ im Jahr).

Wenn ich diese Daten im Steuerprogramm eingebe, dann wird mir eine Nachzahlung von ca. 1.600€ angezeigt (Studiengebühren habe ich jetzt nicht eingetragen).

Wir haben sonst keine anderen Einnahmen, außer 40€ VL-sparen.

1. Ist das normal, dass man so viel nachzahlen muss?
2. Liegt das daran, dass meine Frau als Studentin nicht so viele Steuern zahlt?
3. Wo genau werden die Studiengebühren jetzt angegeben, in den Werbungskosten oder in den Sonderausgaben/Berufsausbildungskosten?

Vielen Dank im Voraus und Beste Grüße
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Hohe Nachzahlung, normal?

Beitrag von schlauelia »

bei Erstausbildung sind zur Zeit die Studiengebühren Sonderausgaben.
Ich habe jetzt nicht nachgerechnet, aber das kann schon sein - und bei Klasse3/5 sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Lia
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Hohe Nachzahlung, normal?

Beitrag von muemmel »

Ist das normal, dass man so viel nachzahlen muss? Kann man für Ihren Fall nicht sagen - Sie erwähnen ja nirgends, was eigentlich an Steuern gezahlt wurde.

Studiengebühren habe ich jetzt nicht eingetragen Da es sich um Sonderausgaben handelt, sollte das nochmal ca. 300 Euro Steuer sparen.

Wurden die SV-Beiträge der Frau (also die studentische Kranken- und Pflegeversicherung und die vom Lohn einbehaltenen RV-Beiträge) eingetragen?
Peter57
Beiträge: 12
Registriert: 3. Feb 2018, 16:37

Re: Hohe Nachzahlung, normal?

Beitrag von Peter57 »

muemmel hat geschrieben: 4. Feb 2018, 15:50
Wurden die SV-Beiträge der Frau (also die studentische Kranken- und Pflegeversicherung und die vom Lohn einbehaltenen RV-Beiträge) eingetragen?
Stimmt, die kann ich auch noch eintragen. Ich habe die Kosten für KV und PV in den Zeilen 18 und 21 eingetragen. Leider bekomme ich dann Fehlermeldungen (Elster). Feld 17 und 20 müssen ausgefüllt werden und danach scheint nach Prüfung des Formulars alles in Ordnung zu sein.

Bei finaler Berechnung jedoch erscheint dann die Fehlermeldung

"Hauptvordruck: Die Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld
ergibt, übersteigen die geleisteten Beiträge. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
Hauptvordruck: Die erstatteten Beiträge zur Basiskrankenversicherung und/oder sozialen
Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt,
übersteigen die insgesamt erstatteten Beiträge. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden."
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Hohe Nachzahlung, normal?

Beitrag von schlauelia »

welches Programm wird genutzt? Ist das Problem gelöst? Meistens macht man Eingabefehler.
Peter57
Beiträge: 12
Registriert: 3. Feb 2018, 16:37

Re: Hohe Nachzahlung, normal?

Beitrag von Peter57 »

Direkt in Elster Online. Kein Programm. Problem ist noch nicht gelöst...
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Hohe Nachzahlung, normal?

Beitrag von Severina »

Was haben Sie denn aus den Fehlermeldungen gemacht? Die sind doch eigentlich recht klar?

Sie geben die geleisteten KV-Beiträge an und die Höhe der Beiträge ohne Krankengeldanspruch (oder letzterer wird automatisch ermittelt, dadurch, dass Sie eine Angabe bzw. keine Angabe im Feld 'Höhe der Beiträge MIT Krankengeldanspruch' machen, das weiß ich jetzt auf Anhieb für Elster-online nicht). Dass letztere nicht höher sein können als die insgesamt geleisteten Beträge, ist doch logisch - haben Sie Ihre Zahlen überprüft?
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