Ich besitze zusammen mit meiner Schwester über eine GbR eine Gewerbeimmobilie die wir vor Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen wollen.
Der Kaufpreis lag bei ca. 500.000 Euro und wir können sie jetzt für 620.000,- verkaufen. Der Käufer möchte 500.000,- sofort bezahlen und die verbliebenen 120000,- über einen Zeitraum von 6 Jahren. Da somit der Gewinn erst über die nächsten 6 Jahre anfällt, kann ich diesen dann auch über diesen Zeitraum mit jeweils 20.000,- versteuern.
Vielen Dank
Franz aus München
Immobilienverkauf mit telweiser Kaufpreisstundung
Re: Immobilienverkauf mit telweiser Kaufpreisstundung
Befindet sich die Gewerbeimmobilie im Privat- oder Betriebsvermögen?
Re: Immobilienverkauf mit telweiser Kaufpreisstundung
Ich denke im Privatvermögen. wir versteuern die Gewinne jeder zur Hälfte als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Re: Immobilienverkauf mit telweiser Kaufpreisstundung
Ja, im Rahmen des §23 EStG gilt das Zuflußprinzip des §11 EStG. Der Gewinn ist daher erst bei Zufluß zu versteuern.
Ihre Rechnung ist jedoch insoweit falsch, dass die Anschaffungskosten noch um die steuerlich geltend gemachte AfA zu mindern sind. Es fällt daher auch im ersten Jahr bereits eine Steuer an!
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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