(Wie) müssen Einkünfte aus PV Anlage steuerlich veranlagt werden?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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pvanlage149uz
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Registriert: 20. Mär 2019, 20:12

(Wie) müssen Einkünfte aus PV Anlage steuerlich veranlagt werden?

Beitrag von pvanlage149uz »

Hallo,

wir haben im Juni 2016 eine Eigentumswohnung erworben. Gemeinsam mit den Eigentümern einer anderen Wohnung betreiben wir als GbR eine Photovoltaikanlage auf dem Dach unseres Wohnhauses und haben als Wohnungseigentümergemeinschaft einen GbR Vertrag u.a. für den Betrieb der Anlage. Die Einspeisevergütung wird vom lokalen Stromanbieter ausgezahlt und unter uns 50/50 aufgeteilt. Sie beläuft sich auf ca. 900 € p.a. pro Partei. Die Anlage wurde im April 2006 in Betrieb genommen und unterliegt seit 2015 der Kleinunternehmerregelung.

Unsere Nachbarin als Mitbetreiberin der PV Anlage ist der Meinung, wir müssten für die Einspeisevergütung keinerlei Steuern entrichten, da seit 2015 die Kleinunternehmerreglung gilt. Wir sind jedoch aufgrund unserer eigenen Recherchen überzeugt, dass wir lediglich keine Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu entrichten haben, dass die Einspeisevergütung aber sehr wohl in unserer Einkommensteuererklärung als Privatperson anzugeben ist. Wir möchten natürlich steuerrechtlich alles korrekt angeben.

Einnahmen durch Vergütung für Stromeinspeisung 1.800,00 €

Betriebsausgaben (z.T. fiktiv) pro Jahr
Ursprüngliche Anschaffungskosten im Jahr 2006 (34.222 € netto verteilt auf 20 Jahre) 1.711,10 €
Wartungsarbeiten und Reparaturen 200,00 € (dies sind Annahmen... seit 2016 war keine Wartung fällig)
Steuerberater 300,00 € (würden nur dann anfallen, wenn ich hierfür eine Steuererklärung machen müsste)
Stromkosten für Betrieb der Anlage 107,00 €
Summe der Ausgaben 2.318,10 €

Einkünfte abzgl. Ausgaben -518,10 €


Hierzu haben sich folgende Fragen ergeben:
Müssen wir in der Einkommensteuererklärung die Einkünfte aus Gewerbebetrieb angeben? Dann müssten wir folglich auch eine Feststellungserklärung und EÜR erstellen, wenn ich das richtig sehe, oder!? Oder fallen wir aufgrund der geringen Höhe bzw. der Verluste in einen Bereich, für den die Angabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht erforderlich ist?

Wenn wir die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben müssen, können wir m.E. auch die Anschaffungskosten für die PV Anlage linear über 20 Jahre à 5 % als Ausgaben angeben. Wir haben die Wohnung jedoch inklusive der Anlage gekauft und keinerlei Unterlagen zum Kauf der Anlage bzw. zum Kaufpreis vorliegen. Wie kann ein Wert ermittelt werden? Oder kann die AfA nicht angesetzt werden, da wir die Anlage gar nicht selbst angeschafft haben?


Ich hoffe, wir bekommen hier kompetente Auskunft zu unseren Fragen und bedanken uns im voraus! Wir sind an einem Punkt angekommen, wo wir selbst nicht mehr weiter kommen...

Schöne Grüße
Svenja & Ralf
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: (Wie) müssen Einkünfte aus PV Anlage steuerlich veranlagt werden?

Beitrag von Severina »

pvanlage149uz hat geschrieben: Hallo,

Unsere Nachbarin als Mitbetreiberin der PV Anlage ist der Meinung, wir müssten für die Einspeisevergütung keinerlei Steuern entrichten, da seit 2015 die Kleinunternehmerreglung gilt. Wir sind jedoch aufgrund unserer eigenen Recherchen überzeugt, dass wir lediglich keine Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu entrichten haben, dass die Einspeisevergütung aber sehr wohl in unserer Einkommensteuererklärung als Privatperson anzugeben ist. Wir möchten natürlich steuerrechtlich alles korrekt angeben.

Sie haben recht. Die "Kleinunternehmerregelung" ist ein rein umsatzsteuerrechtlicher Begriff, die hat mit Einkommensteuer nichts zu tun. Gewerbesteuer fällt bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften nur an, wenn der Gewinn mehr als 24.500 € beträgt - das hat mit der Kleinunternehmerregelung zwar auch nichts zu tun, aber diese Grenze dürften Sie kaum überschreiten
.

Einnahmen durch Vergütung für Stromeinspeisung 1.800,00 €

Betriebsausgaben (z.T. fiktiv) pro Jahr
Ursprüngliche Anschaffungskosten im Jahr 2006 (34.222 € netto verteilt auf 20 Jahre) 1.711,10 €
Wartungsarbeiten und Reparaturen 200,00 € (dies sind Annahmen... seit 2016 war keine Wartung fällig)
Steuerberater 300,00 € (würden nur dann anfallen, wenn ich hierfür eine Steuererklärung machen müsste)
Stromkosten für Betrieb der Anlage 107,00 €
Summe der Ausgaben 2.318,10 €

Einkünfte abzgl. Ausgaben -518,10 €

Die ursprünglichen Anschaffungskosten sind für die GbR nicht von Belang, sie ermittelt die Abschreibung von ihren eigenen Anschaffungskosten. Fiktive Kosten können Sie natürlich nicht ansetzen (Was Sie vielleicht auch gar nicht wollen, das ist mir unverständlich). Versicherung können Sie auch ansetzen.



Hierzu haben sich folgende Fragen ergeben:
Müssen wir in der Einkommensteuererklärung die Einkünfte aus Gewerbebetrieb angeben?

Ja.


Dann müssten wir folglich auch eine Feststellungserklärung und EÜR erstellen, wenn ich das richtig sehe, oder!?

Ja.


Oder fallen wir aufgrund der geringen Höhe bzw. der Verluste in einen Bereich, für den die Angabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht erforderlich ist?


Nein, so einen Bereich gibt es nicht.


Wenn wir die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben müssen, können wir m.E. auch die Anschaffungskosten für die PV Anlage linear über 20 Jahre à 5 % als Ausgaben angeben. Wir haben die Wohnung jedoch inklusive der Anlage gekauft und keinerlei Unterlagen zum Kauf der Anlage bzw. zum Kaufpreis vorliegen. Wie kann ein Wert ermittelt werden? Oder kann die AfA nicht angesetzt werden, da wir die Anlage gar nicht selbst angeschafft haben?

Werteemittlung z.B. über Kaufpreise für vergleichbare ETW (fragen Sie mal beim Gutachterausschuss) und die Differenz zum Preis Ihrer Wohnung und dem der Mitunternehmer. Ohne teures Gutachten wird das auf Schätzung und anschließende Einigung mit dem Finanzamt hinauslaufen - bei der Größenordnung würde ich einfach mal eine Ente aufs Wasser setzen und sehen, was passiert.


Ich hoffe, wir bekommen hier kompetente Auskunft zu unseren Fragen und bedanken uns im voraus! Wir sind an einem Punkt angekommen, wo wir selbst nicht mehr weiter kommen...

Schöne Grüße
Svenja & Ralf
Zur Ermittlung des anteiligen Kaufpreises würde ich mal i einem der einschlägigen Photovoltaikforen nachfragen.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: (Wie) müssen Einkünfte aus PV Anlage steuerlich veranlagt werden?

Beitrag von Severina »

Streng genommen müssen Sie übrigens auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben - dazu sind auf der ersten Seite 2 Zahlen einzutragen, die dient der Überwachung, ob Sie wirklich Kleinunternehmer sind. Bei so kleinen Unternehmen verzichten die Finanzämter aber oft darauf.
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