Student Kleingewerbe und Praktika. Schritt zum normalen Gewerbe

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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maxal95
Beiträge: 2
Registriert: 6. Mär 2018, 09:05

Student Kleingewerbe und Praktika. Schritt zum normalen Gewerbe

Beitrag von maxal95 »

Servus zusammen,

ich weiß nicht ob ich jetzt zwingend in der richtigen Rubrik bin, falls nicht tut es mir leid.

Zu mir bzw. meinem Problem.

Ich bin aktuell noch Student und habe 06.2014 ein Kleingewerbe für das Reparieren und Handeln mit Smartphones und dessen Ersatzteilen begonnen.

2014, 2015 und 2016 habe ich jeweils meine Steuererklärung abgegeben und bin auch nicht über die 17500 Umsatz gekommen.
In diesen Jahren hat es ja gereicht, einfach nur Gewinn oder Verlust anzugeben bzw. wurde so geduldet.

Die Steuererklärung für 2016 habe ich über das Portal studentensteuererklärung.de gemacht. Dies hat alles wunderbar funktioniert.

2017 reicht das Angeben von Gewinn/Verlust nicht mehr. Zudem ist mir leider zu spät (Prüfungsphase etc.) aufgefallen, dass ich über 17500 gekommen bin. Sprich eigentlich ein normales Gewerbe ab 2018 anmelden hätte müssen. Dies habe ich aber versäumt und im Januar + Februar bereits Rechnungen ohne Mwst versendet.

Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Student Kleingewerbe und Praktika. Schritt zum normalen Gewerbe

Beitrag von Severina »

Bezüglich der Gewerbeanmeldung gibt es kein 'normales Gewerbe' oder 'Kleingewerbe'.

Der korrekte Begriff heißt 'Kleinunternehmer' und bezieht sich nur und ausschließlich auf die Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Durch die Überschreitung der Umsatzgrenze in 2017 sind Sie - wie Sie bereits erkannt haben - kein solcher mehr.

Sobald Sie die EÜR für das Jahr 2017 eingereicht haben, wird auch das Finanzamt die Überschreitung der Umsatzgrenze in 2017 sehen und Sie anschreiben.

Die Rechnungen, die Sie bereits geschrieben haben, sind zu korrigieren - soweit die Rechnungen an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer geschrieben wurden, sollte das kein Problem darstellen, da die zusätzlich in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für diese einen 'durchlaufenden Posten' darstellt. Soweit Sie Rechnungen an Privatleute, andere Kleinunternehmer oder nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer (z. B. Humanmediziner) geschrieben haben, werden diese Ihnen eher nicht zusätzlich die Umsatzsteuer zahlen, da dies bei Auftragserteilung nicht vereinbart war - dann werden Sie diese aus den erhaltenen Nettobeträgen herausrechnen müssen (versuchen können Sie es natürlich).

Da Sie das Unternehmen nicht neu gegründet haben, ist erstmals für das 1. Quartal 2018 eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, es sei denn, das Finanzamt würde Sie direkt als Jahreszahler einstufen.
maxal95
Beiträge: 2
Registriert: 6. Mär 2018, 09:05

Re: Student Kleingewerbe und Praktika. Schritt zum normalen Gewerbe

Beitrag von maxal95 »

Super danke, vor allem für die schnelle Antwort.

Eine kleine Frage hätte ich noch.

Ich bin letztes Jahr ja über die 17500€ gekommen. Muss ich ab der Rechnung, die über den 17500 liegt dann die Mwst ausweisen oder erst ab dem Jahr ab dem ich es dann angemeldet habe?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Student Kleingewerbe und Praktika. Schritt zum normalen Gewerbe

Beitrag von Severina »

Bitte § 19 lesen:

"Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."

Heißt also: Damit Sie in 2018 Kleinunternehmer sind, darf der Umsatz 2017 nicht über 17.500 € gelegen haben und der Umsatz 2018 darf voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen.

Bei Ihnen ist die erste Bedingung nicht erfüllt => Ergo sind Sie ab dem 01.01.2018 kein Kleinunternehmer mehr.

Ich bin mir nicht sicher, was genau Sie mit 'anmelden' meinen. Melden müssen Sie sich beim Finanzamt allerdings, da dort ein Umsatzsteuer-Signal gesetzt werden muss - da offenbar noch keine Anlage EÜR abgegeben wurde, weiß da ja noch keiner, dass Sie mehr als 17.500 € Umsatz hatten, eine 'einfach so' abgegebene Umsatzsteuervoranmeldung könnte dort daher gar nicht verarbeitet werden.
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