Schadenersatz Steuerberatung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Pfatti
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Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von Pfatti »

Hallo zusammen,

folgender Fall:
- ich habe im Jahr 2015 den landwirtschaftlichen Betrieb von meinen Eltern übernommen
- der Steuerberater wurde zur Betriebsübernahme auch übernommen, ohne dass hierzu ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde
- mit dem Steuerberater wurde vereinbart, dass der Berater die betriebliche Buchführung sowie GuV übernimmt, und ich selbst meine Einkommensteuererklärung aus nichtselbständiger Arbeit übernehme
- vor wenigen Wochen habe ich festgestellt, dass die gesamthafte Steuererklärung für 2015 und 2016 nicht schlüssig für mich war, deshalb habe ich beim Berater weitere Details nachgefraft
- hierbei hat sich herausgestellt, dass eine handvoll Belege mit eher kleinen Summen < 300 Euro nicht korrekt aus Betriebsausgabe verbucht waren
- das größere Problem ist aber, dass ich jeden Monat einen Betrag > 1000 Euro an meine Mutter als Altenteil / Dauerlast-Rente zahle, diese Summe aber nicht in der Steuererklärung angegeben ist
- Der Steuerberater antwortete, dass diese Altenteil-Rente nicht als Betriebsausgabe angesehen wird, sondern in meinem Einkommensteuer-Mantelbogel von mir selbst als Dauerlast eingetragen werden muss
- für mich war dies nicht bekannt und damals nicht ersichtlich, weil ich die Konten-Journale mit allen Buchungen auch erst auf Nachfrage vor kurzem von meinem Berater erhalten habe.
- das Finanzamt ändert den Steuerbescheid für 2015 nicht mehr, da dieser bereits final ist.
- durch die Nicht-Berücksichtigung der Dauerlast habe ich geschätzt ca. 6000 Euro zu viel Steuern bezahlt.

Nun zu meinen Fragen:
- habe ich einen Anspruch auf Schadenersatz, weil
1.) der Steuerberater mich nicht informiert hat, dass ich die Altenteil-Rente als Dauerlast eintragen muss (lt. Berater muss er mich nicht hinweisen, da er nur für die GuV und landwirtschaftliche Buchführung zuständig ist)
2.) der Steuerberater mir die Kontenjournale mit allen Buchungen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat und die Buchführung somit nicht nachvollziehbar war?
3.) einige Belege nicht korrekt verbucht wurden (statt Betriebsausgabe wurde hier Privatausgabe angesetzt)? Dies hat zwar nichts mit dem Dauerlast-Problem zu tun, hilft ggf. als weiteres Argument
4.) kein schriftlicher Beratungsvertrag vorliegt und ich nicht in ausreichendem Maße informiert/beraten wurde?
SteuerHeinz
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von SteuerHeinz »

1. Es muss kein schriftlicher Vertrag geschlossen werden.
2. Die nicht berücksichtigen Betriebsausgaben sind natürlich ärgerlich, in den meisten Fällen liegt es aber an mangeldner Zusammenarbeit und dem fehlen von Belegen, dass Betriebsausgaben mangels Plausibilität als Privatentnahme erfasst werden.
3. Da vereinbart war, dass Sie die Einkommensteuererklärung selbst erstellen, können Sie sich nicht darüber beklagen, dass Sie die Angaben nicht in der Steuererklärung berücksichtigt haben. Nur wenn er mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung beauftragt ist, kann er auch für Fehler haftbar gemacht werden.

Sie sollten lieber prüfen lassen, ob die Steuerbescheide tatsächlich nicht mehr änderbar sind. Sofern Gewinneinkunftsarten vorhanden sind, ergehen die Bescheide in den meisten Fällen unter §164 AO. Das sollte über der Steuerberechnung auf dem Bescheid stehen.
Pfatti
Beiträge: 8
Registriert: 11. Feb 2018, 15:20

Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von Pfatti »

Danke für die schnelle Rückmeldung.

2. Ist der Steuerberater nicht verpflichtet, bei mir nachzufragen, wenn für Ihn Belege nicht 100%ig sicher zuordbar sind (Betriebsausgabe vs. Privatausgabe)? Ich habe ihm einen Ordner gegeben mit dem Hinweis, dass das aus meiner Sicht alle Betriebs-Belege sind. Trotzdem wurden 8 Belege als Privatausgabe verbucht.

Zudem konnte ich das lange Zeit nicht nachvollziehen, da mir die Kontenjournale nicht übermittelt wurden, sondern erst auf Nachfrage ein Jahr später. Spielt dies bei der Bewertung des Falls auch eine Rolle?

§164 ist für meinen Bescheid 2015 nicht mehr anwendbar. Er ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweis vorläufig. Das Finanzamt hat mir folgendes geantwortet: Eine Änderung des Steuerbescheids nach $ 172 ist nicht möglich, da der Antrag auf Änderung des Bescheids erst nach Ablauf der Einspruchsfrist und somit verspätet beim Finanzamt einging. Die Zahlung der Dauerlast stellt eine Tatsache dar, die dem FA nachträglich bekannt geworden ist. Das nachträgliche Bekanntwerden ist jedoch grob verschuldet. Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 scheidet somit ebenfalls aus.
schlauelia
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von schlauelia »

Haben Sie den Stb deswegen angesprochen? Er hat eine Versicherung und jeder macht Fehler, für die er dann auch einstehen muss.
Wie hoch ist denn der Schaden?
Lia
Pfatti
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von Pfatti »

Steuerberater habe ich angesprochen, aber er will hier nicht die Versicherung einschalten, da aus seiner Sicht keine gravierenden Fehler gemacht wurden.
Der Schaden beläuft sich auf ca. 6000 Euro.
Viele Grüße
schlauelia
Beiträge: 2079
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von schlauelia »

und er will auch keinen Schadensersatz leisten? 6.000,-- ist eine Menge Geld.

Versuchen Sie doch mal sich bei der Steuerberater-Kammer zu informieren, ob die vermitteln und ansonsten müssten Sie sich einen Anwalt nehmen und klagen.

Die Trennung der Bereiche Est-Erklärung durch Sie und betriebliche Buchführung mit Abschluss durch Stb könnte natürlich den Fall schwierig machen. Hatten Sie keine Abschlussbesprechung vor Unterschrift der betrieblichen Steuererklärungen, die wie erfolgte - Postversand, vor Ort? Haben Sie versucht, sich den Abschluss erklären zu lassen?Es müsste doch ersichtlich gewesen sein, dass über 12.000,-- Ausgaben fehlten, die Sie glaubten in der Gewinnermittlung zu finden.

Es ist sehr schwer, hier etwas zu sagen.
Auch bei Zugang des Steuerbescheides hätte Ihnen auch etwas auffallen können...

Aber versuchen Sie alles, wenn Sie der Meinung sind, dass der Stb falsche Erklärungen gefertigt hat. Er muss seine Versicherung benachrichtigen, wenn Sie darauf bestehen, dass er Fehler gemacht hat. Die Versicherung prüft dann auch alles.

Melden Sie sich mal, wie es weiter geht.

Lia
Pfatti
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von Pfatti »

Danke für den Tipp mit der Steuerberater-Kammer.
Eine Abschluss-Besprechung hatte ich nicht. Der Steuerberater hat mir die GuV und die Formulare L und EÜR per Post geschickt und auch direkt an das FA weitergeleitet, ohne dass diese nochmal besprochen wurden.
Mir sind leider die fehlenden Ausgaben nicht sofort aufgefallen, da ich zum einen die Kontenjournale nicht bekommen habe, mit allen Verbuchungen. Und zum anderen in diesem Jahr recht viele Forsteinnahmen hatte, so dass die 12000 Euro nicht sofort ins Auge fielen...

Ist es wirklich so, dass die Versicherung des StB benachrichtigt werden muss, wenn ich darauf bestehe?
schlauelia
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von schlauelia »

wenn Sie den Stb in Regress nehmen, sollte er es tun oder den geforderten Betrag direkt an Sie zahlen. GGf. müssen Sie einen RA einschalten oder die Kammer.
Lia
Severina
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von Severina »

Sie mögen ja keine Kontenjournale erhalten haben, aber doch wahrscheinlich eine Bilanz oder EÜR. Dort hätten die Altenteilsleistungen, wenn sie Betriebsausgabe wären, auf der Kostenseite erscheinen müssen - fehlende 12.000 € sollten da schon auffallen, das hat m.E. mit den außergewöhnlichen hohen Einnahmen erst Mal nichts zu tun.

Und was die als Privatausgabe verbuchten Belege angeht - wenn ich überlege, wie oft ich schon erklären musste, dass z.B. Bußgelder keine Betriebsausgaben sind, auch wenn die Geschwindigkeitsübertretung auf einer betrieblichen Fahrt erfolgte - und das ist nur EIN Beispiel von vielen: Ich will Ihnen nichts unterstellen, aber wenn jemand formuliert 'aus meiner Sicht nach waren das Betriebsausgaben' - dann würde ich gern mehr über den Inhalt der Belege wissen... Was hat denn der Berater erklärt zur Verbuchung?
Pfatti
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von Pfatti »

Ich habe eine EÜR erhalten, da waren die 12000 Euro nicht enthalten wie gesagt. Ja richtig, es hätte auffallen können, ist es eben aber nicht aufgrund der größeren Mehreinnhmen.
"Aus meiner Sicht waren das Betriebsausgaben" - es waren auch in der Tat Betriebsausgaben, wie z.B. Kfz-Versicherungen, TÜV, Kabelanschluss für Mietshaus etc. Der Berater hat leider gedacht, es handelt sich hier um meinen privaten Kabelnschluss, um private Fahrzeuge, etc. Deshalb hat er es nicht verbucht. Er hat zurückgemeldet, dass es ein Missverständnis war.
schlauelia
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von schlauelia »

was "gedacht" wurde, ist hier egal - Sie hätten auch die Erklärungen vor Abgabe prüfen müssen.
Pfatti
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von Pfatti »

die formulare wurden direkt von sb an das fa geschickt
Severina
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von Severina »

Pfatti hat geschrieben: 26. Feb 2018, 15:01 die formulare wurden direkt von sb an das fa geschickt
Formulare - eher nicht, das wird elektronisch übertragen. Keine Abschlussbesprechung mit Erläuterung des Ergebnisses, keine Unterschriftsleistung Ihrerseits, dass die elektronische Übermittlung erfolgen kann?

Nach Ihrer Erläuterung und da der Berater das Mißverständnis ja bereits zugegeben hat - bezüglich der als privat eingestuften Betriebsausgaben können sie ihn vielleicht in Regreß nehmen, aber das sind ja im Vergleich zu der dauernden Last nur Peanuts. Bei dieser sehe ich allerdings schwarz - wenn er ausdrücklich nicht den Auftrag bekommt, die Einkommensteuererklärung zu erstellen, ist es IMHO nicht der Fehler des Beraters, wenn darin die dauernde Last fehlt. Er konnte ja nicht wissen, dass Sie nicht über die Behandlung von dauernden Lasten informiert sind.

Haben Sie sich bereits an die Kammer gewendet?
Pfatti
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Re: Schadenersatz Steuerberatung

Beitrag von Pfatti »

Das EÜR-Formular wurde elektronisch übertragen.
Es gab keine Abschlussbesprechung, keine Unterschriftsleistung meinerseits.
An die Kammer habe ich mich noch nicht gewendet. Der Steuerberater klärt derzeit mit seiner Kanzlei, in wie weit man mir hier entgegenkommen kann. Das Ergebnis warte ich noch ab.
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