Geschäftsaufgabe wegen Todesfall / Aufgabegewinn
Kann ich bei der Berechnung des Aufgabegewinns , den Imobilienwert aus dem Erbschein (berechnet vom Amtsgericht) verwenden, oder muss ich die Imobilie es handelt ich um ein Möbelgeschäft durch einen Gutachter einschätzen lassen oder ist der Versicherungswert 1914 ausschlaggebend ?
Vielen dank für jede Antwort