Testkäufer/Produkttester und Einkommensteuer
Testkäufer/Produkttester und Einkommensteuer
Hallo,
ich bin sv-pflichtiger Arbeitnehmer und gesetzlich krankenversichert. Ich bin aber überlegen mich als Testkäufer/Produkttester zu bewerben. Bei den meisten (allen?) Agenturen ist man ja selbstständig und müsste sich um die Versteuerung selbts kümmern. Als versicherungspflichter Arbeitnehmer müsste ich soweit ich das verstehe keine SV-Beiträge bezahlen. Wie sieht es aber bei der Einkommensteuer aus? Ich müsste das ja vorher beim FA anmelden. Ich kann derzeit überhaupt nicht abschätzen welchen Umfang das ganze annehmen wird.
Gibt es bei der EK-Steuer Freigrenzen über die man Einkünfte erzielen müsste bevor man Steuern zahlt oder wird ab den 1. Cent versteuert? Könnte ich eigene Ausgaben gegenrechnen, z. B. Fahrkosten, wenn ich als Testkäufer in einen Laden fahre? Hätte das ganze für mich Nachteile, wenn ich das beim FA anmelde am Ende aber doch nicht als TK aktiv werde (bisher bin ich ja nicht angemeldet und ich muss erst sehen was da überhaupt gemacht wird)? Auch ist die Frage wie man die Ein- und Ausgaben dem FA gegenüber anzeigt. Aktzeptiert man da einfach Kopien (z. B. der "Aufträge") bzw. meine Angaben (z. B. über gefahrene Kilometer)?
Ein Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt muss aber nicht erfolgen?
Im Netz finde ich bisher lediglich die Info, dass man sich um die Versetuerung selbst kümmern muss.
Grüße und schönes WE,
Kai
ich bin sv-pflichtiger Arbeitnehmer und gesetzlich krankenversichert. Ich bin aber überlegen mich als Testkäufer/Produkttester zu bewerben. Bei den meisten (allen?) Agenturen ist man ja selbstständig und müsste sich um die Versteuerung selbts kümmern. Als versicherungspflichter Arbeitnehmer müsste ich soweit ich das verstehe keine SV-Beiträge bezahlen. Wie sieht es aber bei der Einkommensteuer aus? Ich müsste das ja vorher beim FA anmelden. Ich kann derzeit überhaupt nicht abschätzen welchen Umfang das ganze annehmen wird.
Gibt es bei der EK-Steuer Freigrenzen über die man Einkünfte erzielen müsste bevor man Steuern zahlt oder wird ab den 1. Cent versteuert? Könnte ich eigene Ausgaben gegenrechnen, z. B. Fahrkosten, wenn ich als Testkäufer in einen Laden fahre? Hätte das ganze für mich Nachteile, wenn ich das beim FA anmelde am Ende aber doch nicht als TK aktiv werde (bisher bin ich ja nicht angemeldet und ich muss erst sehen was da überhaupt gemacht wird)? Auch ist die Frage wie man die Ein- und Ausgaben dem FA gegenüber anzeigt. Aktzeptiert man da einfach Kopien (z. B. der "Aufträge") bzw. meine Angaben (z. B. über gefahrene Kilometer)?
Ein Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt muss aber nicht erfolgen?
Im Netz finde ich bisher lediglich die Info, dass man sich um die Versetuerung selbst kümmern muss.
Grüße und schönes WE,
Kai
Re: Testkäufer/Produkttester und Einkommensteuer
Zunächst mal sollten Sie sich im Klaren darüber sein, daß Ihr Problem nicht die Steuer sein wird, sondern die Kranken- und Pflegeversicherung: Da sind Sie nämlich Monat für Monat mit 170 Euro dabei, weil das der Mindestbeitrag ist: https://www.bkk-vdn.de/versicherungssch ... staendige/
Falls Sie das noch nicht abschreckt: Nebenberuflich kann man 410 Euro im Jahr steuerfrei verdienen, der Rest wird besteuert. Und ja, eigene Kosten können Sie gegenrechnen und vor allem auch die erwähnten KV- und PV-Kosten.
Auch ist die Frage wie man die Ein- und Ausgaben dem FA gegenüber anzeigt. Indem man sie in die Steuererklärung schreibt. Falls das FA Belege möchte, wird es sich schon melden.
Falls Sie das noch nicht abschreckt: Nebenberuflich kann man 410 Euro im Jahr steuerfrei verdienen, der Rest wird besteuert. Und ja, eigene Kosten können Sie gegenrechnen und vor allem auch die erwähnten KV- und PV-Kosten.
Auch ist die Frage wie man die Ein- und Ausgaben dem FA gegenüber anzeigt. Indem man sie in die Steuererklärung schreibt. Falls das FA Belege möchte, wird es sich schon melden.
Re: Testkäufer/Produkttester und Einkommensteuer
Nein, die KV sollte nicht das Problem sein. Der Link führt zu einer Freiwilligen Versicherung. Ich bin ja über meine Beschäftigung krankenversichert, wieso noch eine Freiwillige Versicherung?
Die 410 Euro beziehen sich auf Umsatz oder Gewinn?
Die 410 Euro beziehen sich auf Umsatz oder Gewinn?
Re: Testkäufer/Produkttester und Einkommensteuer
Die 410 Euro beziehen sich auf Umsatz oder Gewinn? Na, da schauen wir mal auf den Titel des Threads: Sie hatten nach der Einkommensteuer gefragt. Die wird auf das Einkommen erhoben, wie der Name schon sagt. Bei Selbständigkeit ist dieses mit dem Gewinn identisch.
Re: Testkäufer/Produkttester und Einkommensteuer
Laut kleinunternehmer.de muss zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung gemacht werden. Gilt das immer, also auch für Testkäufer? Umsatzsteuer muss soweit ich das sehe keine gezahlt werden, wenn man als Kleingewerbetreibender unter 17.500 Euro pro Jahr bleibt.
Muss hier zwangsweise dennoch der Status als Kleingewerbetreibender nach & 19 UStG beantragt werden?
Muss hier zwangsweise dennoch der Status als Kleingewerbetreibender nach & 19 UStG beantragt werden?
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Testkäufer/Produkttester und Einkommensteuer
das ist keine Frage der Beantragung, diese Regelung kann genommen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bei Anmeldung beim Finanzamt gibt es einen Fragebogen und da wird dann auch angekreuzt: USt oder keine USt. Dennoch ist pro Jahr eine uSt-Erklärung abzugeben: da wird auf der 1. Seite der tatsächliche Umsatz eingetragen - und damit ist es genug!
Wegen der KV: nur wenn Sie ein höheres Einkommen als ca. 365,-- oder ähnlich pro Monat haben, müssten Sie sich noch zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse melden. ( Sie können das ja mal dort nachfragen!!).
Lia
Wegen der KV: nur wenn Sie ein höheres Einkommen als ca. 365,-- oder ähnlich pro Monat haben, müssten Sie sich noch zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse melden. ( Sie können das ja mal dort nachfragen!!).
Lia
Re: Testkäufer/Produkttester und Einkommensteuer
Es klang nur so als ob man vorher zwangsweise beantragen muss, ob es sich um ein Kleingewerbe handelt.
zur KV: du verwechselst das aber nicht mit einer Grenze zur Familienversicherung, die vor viiiiiielen Jahren mal um die 365 Euro lag.
zur KV: du verwechselst das aber nicht mit einer Grenze zur Familienversicherung, die vor viiiiiielen Jahren mal um die 365 Euro lag.
Re: Testkäufer/Produkttester und Einkommensteuer
Es klang nur so als ob man vorher zwangsweise beantragen muss, ob es sich um ein Kleingewerbe handelt. Nö - den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung muß man separat erklären, KU ist man automatisch. Nur ist es halt unangenehm, wenn man die Umsatzgrenze nach oben hin überschreitet...