Guten Tag,
Schiffsbeteiligungen galten damals als Mittel zum Steuerparen und Alterssicherung.
Viele muessen jetzt Entnahmen ('Ausschuettungen') an den Insolvenzverwalter zurueckzahlen.
Und auch noch Unterschiedbetraege i.H.v. bis zu 80% der Beteiligungshoehe versteuern 8-[ .
Wie kann man diese Rueckzahlungen der Ausschuettungen steuerlich geltend machen ?
Verrechenbar mit anderen EK- Arten ?
Danke&Gruesse
Rueckzahlung von Ausschuettungen bei Schiffsbeteiligung
Re: Rueckzahlung von Ausschuettungen bei Schiffsbeteiligung
Ich vermute mal nicht, ohne es genau zu wissen.
Letztlich muss man "ungerechtfertigt" ausgezahltes Eigenkapital wieder zurückzahlen.
Könnte man es steuerlich geltend machen, würde das Eigenkapital ja sozusagen zweimal berücksichtigt werden können.
Aber wie gesagt: Eine reine Einschätzung von mir.....
Letztlich muss man "ungerechtfertigt" ausgezahltes Eigenkapital wieder zurückzahlen.
Könnte man es steuerlich geltend machen, würde das Eigenkapital ja sozusagen zweimal berücksichtigt werden können.
Aber wie gesagt: Eine reine Einschätzung von mir.....
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Rueckzahlung von Ausschuettungen bei Schiffsbeteiligung
man bekommt doch eine Mitteilung über die Gewinne bzw. Verluste, die einheitlich und gesondert festgestellt werden! Nur diese sind ansetzbar bzw. werden automatisch vom FA angesetzt!
Lia
Lia