Hallo ich weiß nicht, ob ich hier genau richtig bin, aber dennoch frag ich mal.
Eine oHG mietet einen Büroraum, in einem Haus,welches einem Partner gehört. Drei Wohneinheiten werden an Privatpersonen vermietet. Wie muss das ganze jetzt behandelt werden. Abschreibung für den Büroraum ist 3,5% und das Haus muss in der Sonderbilanz von dem Partner aufgezeigt werden. Ist das Haus komplett als Betriebsvermögen zu betrachten oder nur der entsprechende Teil, der der oHG vermietet wird ?
MFG
Nico
oHG Gewinnermittlung
Re: oHG Gewinnermittlung
Der an die OHG vermietete Teil ist Sonderbetriebsvermögen des einen OHG-Gesellschafters.
Die anderen Teile sind Privatvermögen.
Die anderen Teile sind Privatvermögen.
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