Gelegenheitsjobs

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
faste
Beiträge: 2
Registriert: 11. Mär 2015, 16:27

Gelegenheitsjobs

Beitrag von faste »

Hallo,
ich bin gerade dabei meine erste Steuererklärung zu machen.

In dem fraglichen Jahr hatte ich aber nur Einkommen aus Gelegenheitstätigkeiten, also Umzugshelfer, Möbeltransport & Aufbau, PC-Hilfe, Zimmer streichen und ähnliches.

Da es ja kein Angestelleten-Verhältnis war vermute ich mal "Anlage S: Einkünfte aus selbständiger Arbeit" ist das fragliche Dokument. Aber in welchem Feld genau soll ich den Erwerb da eintragen?
  • Zeile 4: Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit
  • Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit (z. B. als Aufsichtsratsmitglied)
  • Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten
Danke & Gruß
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Gelegenheitsjobs

Beitrag von schlauelia »

nein, das gehört in die Anlage G - und dazu auch die Gewinnermittlung:
Einnahmen minus Ausgaben ( z.B. Fahrtkosten, Material...) = Gewinn: in Anlage G
Gab es sonstige Einnahmen? Wovon haben Sie gelebt? Hauptberuf?
Ausgaben für Krankenversicherung... gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand...

Lia
faste
Beiträge: 2
Registriert: 11. Mär 2015, 16:27

Re: Gelegenheitsjobs

Beitrag von faste »

Aha, wohin denn genau in Anlage G:
  1. Gewinn
  2. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
  3. Veräußerungsgewinn (vor Abzug etwaiger Freibeträge)
  4. Sonstiges
?
Hab mir da auch die einzelnen Zeilen angeschaut (benutze ElsterOnline) konnte aber nichts entsprechendes finden.

Außerdem nochmal die Frage warum (genau) nicht in Anlage S?

Das war ein sehr "spartanisches" Jahr, die Gelegenheitsjobs war in diesem Sinne mein Hauptberuf, hatte auch kaum Ausgaben (keine Miete).
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Gelegenheitsjobs

Beitrag von Petz »

Nein, du musst Anlage G ausfüllen, den selbst ermittelten Gewinn in die erste Zeile.

Am besten ermittelst du den Gewinn mit der Anlage EÜR, das gibt viele Hilfestellungen.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Gelegenheitsjobs

Beitrag von StephanM »

Hi,

so wie sich deine Geschichte anhört war das alles Schwarzarbeit.
Wenn du für andere Tätig wirst für die Jobs, die du beschrieben hast, dann ist das eine gewerblich Tätigkeit (§15 EStG). Du bist zwar selbständig tätig, das ist aber nicht automatisch das, was unter selbständige Arbeit (§18 EStG) fällt.

Zum Gewerbe gehört, das man sich beim Gewerbeamt angemeldet hat mit den Tätigkeiten, die man ausführen will(eigentlich vor dem Beginn). Grundsätzlich darfst du nicht einfach so jeden Job machen. Für einige ist ein gewisser grad an Ausbildung erforderlich, um ein entsprechendes Gewerbe auszuführen. (Meister, Altgeselle, usw.)

Des weiteren hättest du den anderen Rechnungen schreiben müssen und was noch sonst so dazugehört als Unternehmer.

Wie warst du denn sozialrechtlich abgesichert? Krankenversicherung, Rente, etc.


Na ja, das sind alles schon Sachen außerhalb des steuerlichen. Also zurück zum Kern. So wie Petz es beschrieben hat, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen. In die Rechnung alles an Einnahmen deinen Aufwendungen für Fahrtkosten, Material und sonstigen Aufwendungen gegenüberstellen. Anschließend den Gewinn in der Anlage G eintragen.
Wenn du dann die Steuererklärung eingereicht hast, wird dir das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schicken, um mehr über deine Tätigkeit zu erfahren.

MfG
Antworten