Angestellt & Kleingewerbe - Versteuerungsfrage

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Taxoe
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Registriert: 30. Nov 2014, 21:19

Angestellt & Kleingewerbe - Versteuerungsfrage

Beitrag von Taxoe »

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine dringende Frage:

Und zwar bin ich seit April 2014 ganz normal versicherungspflichtig angestellt (30 Std. die Woche bei ~1210€Netto - 1730 Brutto im Monat).

Zudem habe ich noch ein Kleingewerbe angemeldet (Umsatzsteuerbefreit) und verdiene hierüber hier und da ein paar Euro dazu.
-Dieses Jahr 2014 wird es sich da um lediglich ~400€ im gesamten Jahr handeln.

Da ich seit April 2014 zum ersten mal in einem Angestelltenverhältnis arbeite (zuvor hab ich meinen Lebensunterhalt immer aus dem Kleingewerbe bestritten) würde es mich brennend interessieren wie nun beide Einkunftsarten (zusammen?) versteuert werden...

Wie läuft das nun:
-Mein monatlicher Lohn wird ja schon versteuert, das ist soweit klar.

Doch: Wie werden nun die Einkünfte aus dem Kleingewerbe versteuert??? (normalerweise ja erst ab 17.500€ im Jahr)
-Werden jetzt quasi die Einkünfte aus dem Kleingewerbe zu dem Lohn meiner Festanstellung obendrauf gerechnet und dann im Nachhinein versteuert? -Oder läuft das wirklich getrennt: Monatliche Abgaben für meinen Angestelltenlohn & es wird am Ende des Jahres geguckt wieviel ich mit dem Kleingewerbe verdient hab, sofern es weniger ist als 17.500€ kann ich alles davon behalten; sofern es mehr ist muss ich noch Steuern dafür "nachzahlen"???


In meinem Fall ist es ja jetzt nochmal so das ich 2014 nur 9 Monate des Jahres gearbeitet habe in der Festanstellung (eben erst seit 1.4.), deshalb werde ich dieses Jahr eh nur 15.570€ Lohn + die 400€ aus dem Kleingewerbe verdient haben.
Interessant wäre es eben für mich wie es sich dann ab nächstem Jahr verhalten wird wo ich insgesamt 20.760€ Lohn im ganzen Jahr und auch sicherlich wieder mehr im Kleingewerbe verdienen werde (allerdings nicht mehr als 17.500€).


Es fällt mir ein wenig schwer meine Frage zu formulieren, bin eben totale Laie in dem Bereich. Ich hoffe dennoch Ihr wisst worum es mir geht und könnt mir weiterhelfen! -Wenn Ihr noch ergänzende Infos braucht bitte nachfragen :-)

Herzlichen Dank im Vorraus!

Viele Grüße
Steffi
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Angestellt & Kleingewerbe - Versteuerungsfrage

Beitrag von schlauelia »

Sie irren, wenn Sie glauben, dass bei einem Gewerbe erst ab 17.500,-- Steuern bezahlt werden: die Grenze ist nur für die Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer wird der Gewinn des Jahres zusätzlich besteuert. Wenn Sie jedoch unter 410,-- im Jahr Gewinn haben und die überwiegenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bestehen, greift für Sie der sog. Härteausgleich - und bis 410,-- bleibt der Gewinn steuerfrei. Aber Sie müssen ihn natürlich genauso angeben, wie in den anderen Jahren.
Durch die 9 Monate und dem geringen Gewinn wird sich eine Erstattung ergeben - lassen Sie sich überraschen! Oder berechnen Sie es selber oder gehen zu einem Steuerberater!
Lia
Taxoe
Beiträge: 2
Registriert: 30. Nov 2014, 21:19

Re: Angestellt & Kleingewerbe - Versteuerungsfrage

Beitrag von Taxoe »

Hallo Lia,

Danke Dir für Deine Antwort.

Eines verstehe ich allerdings nicht:
Du sagst das man auch unter 17 500€ schon Lohnsteuer zahlen muss. - Ich habe aber das letzte Jahr mit meinem Kleingewerbe circa 3500€ Gewinn gemacht (hatte keinerlei Einkünfte über nichtselbstständige Arbeit) und musste keine Steuern dafür zahlen.
Zudem kommt mir irgendwie die 410€ Grenze im JAHR echt seltsam vor. -Bist Du Dir damit ganz sicher?

So wie ich es jetzt verstanden habe wird erst ab 17 500€ Gewinn im Kleingewerbe nur DAFÜR Umsatzsteuer berechnet. -Generell wird jedoch jede Einkunft mit der Lohnsteuer belegt? ..aber warum war es bei mir nicht so bisher??

Gruß
Steffi
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Angestellt & Kleingewerbe - Versteuerungsfrage

Beitrag von muemmel »

Du sagst das man auch unter 17 500€ schon Lohnsteuer zahlen muss Völlig richtig. Wenn Sie 3.500 Euro als Einnahmen des Gesamtjahres hatten, lagen Sie unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, der 2013 bei ca. 8100 Euro lag, und deshalb haben Sie keine Einkommensteuer bezahlt.
So wie ich es jetzt verstanden habe wird erst ab 17 500€ Gewinn im Kleingewerbe nur DAFÜR Umsatzsteuer berechnet. -Generell wird jedoch jede Einkunft mit der Lohnsteuer belegt? ..aber warum war es bei mir nicht so bisher?? Grauslicher Unfug:
1. Die 17.500 Euro beziehen sich auf den UMSATZ - das ist etwas Anderes als Gewinn. Es heißt nicht ohne Grund UMSATZsteuer.
2. Es wird eben nicht jedes Einkommen mit Einkommensteuer "belegt" - siehe oben.
3. Warum das bei Ihnen mit den 3.500 Euro nicht der Fall war, steht auch oben.
Zudem kommt mir irgendwie die 410€ Grenze im JAHR echt seltsam vor. -Bist Du Dir damit ganz sicher? Ist sie, und ich auch, denn exakt so steht es im Gesetz.

Kleiner Tipp: Setzen Sie sich mal mit dem Unterschied zwischen Gewinn und Umsatz sowie dem zwischen Umsatz- und Einkommensteuer auseinander.
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