Steuerklärung (Nicht gewerbstätig!!)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Cakir
Beiträge: 1
Registriert: 3. Feb 2014, 16:07

Steuerklärung (Nicht gewerbstätig!!)

Beitrag von Cakir »

Hallo Leute,

ich bin 20 Jahre alt und habe 2011/12 auf freiberuflicher Basis als "Telefoninterviewer" gearbeitet. Beim Ausfüllen der Formulare habe ich, laut Finanzamt, versehentlich eingetragen, dass ich ein Gewerbe habe. Nun habe ich vor zwei Monaten einen Steuerbescheid bekommen, den ich anfangs auf die leichte Schulter genommen habe und mir nicht die Zeit genommen habe mich darum zu kümmern (großer Fehler, sehe ich ein :( ). Am Freitag habe ich eine Mahnung erhalten und solle den Betrag in Höhe von über 1.500€ dem Finanzamt zahlen. Ich war natürlich sehr überrascht, da ich gar kein Gewerbe habe. Habe später die Sache mit dem Versehen von dem Finanzamt mitgeteilt bekommen. Die Frau forderte mich daraufhin auf eine Steuererklärung für die jeweiligen Jahre abzugeben, womit ich jetzt zu ersten Mal konfrontiert bin.
Wie soll ich vorgehen? Ich habe mich über Elster ein wenig schlau gemacht und mir die Einkommensteuererklärung angeschaut und der Steuerberater möchte von mir die Lohnsteuerbescheinigung haben, die ich nicht bekommen habe, da ich freiberuflich aktiv war. Könnt ihr mir dabei helfen?

mfg

Cakir
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuerklärung (Nicht gewerbstätig!!)

Beitrag von schlauelia »

egal ob Gewerbe oder freier Beruf, der Gewinn muss versteuert werden und die Steuern müssen gezahlt werden. Außerdem ist ein Telefoninterviewer kein freier Beruf, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, so dass auch für die Folgejahre die Anlage G auszufüllen ist!

Hat das nicht auch der Steuerberater gesagt?

Lia
kreissel
Beiträge: 44
Registriert: 23. Feb 2014, 16:43

Re: Steuerklärung (Nicht gewerbstätig!!)

Beitrag von kreissel »

Hey,

leider hat hier meine Vorposterin recht und du hättest von Beginn weg für diese Tätigkeit deine Steuern abführen müssen. Jetzt bleibt dir wohl oder übel nichts mehr anderes übrig als mit dem Finanzamt zu verhandeln. In den meisten Fällen lassen sie sich dann zumindest auf eine Ratenzahlung der offenen Schuld ein.

Für die Zukunft findest du dort die passenden Formulare für deine Tätigkeiten.
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