Auskunftspflicht FA bei Gewerbe im Nebenerwerb

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steuermann74
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Registriert: 1. Nov 2011, 08:08

Auskunftspflicht FA bei Gewerbe im Nebenerwerb

Beitrag von steuermann74 »

Hallo, bin neu in Forum und bitte daher Mängel (etwaige fehlende Infos) im ersten Post zu entschuldigen.
Falls der Post doch im falschen Bereich sein sollte, bitte ich um Verschiebung durch den Admin.

Fakten:

- Gerwerbeanmeldung (Vollerwerb) ab 1998 (Handel später eher Consulting)
- Ab Okt. 2007 Ummeldung des Betriebs als Nebenerwerb da Festanstellung "Vollzeit" (40h/Woche).
- Geringere Umsätze in 2008/2009 in 2010 keine Umsätze mehr (keine einzige Rechnung geschrieben).
- In 2010 außerdem Umzug und daher Wechsel des Finanzamtes

Problemstellung:

Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (nun beim neuen Finanzamt). Akten wurden vom alten FA übergeben. Das neue FA möchte die Ausgaben für den Gewerbebetrieb nicht anerkennen, da es davon ausgeht, dass das Gewerbe aufgrund Vollzeitbeschäftigung nicht erfolgreich betrieben wird/werden kann.

Das Finanzamt möchte Nachweise über die dauerhafte Geschäftstätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht.

Frage


Welche Unterlagen darf das Finanzamt anfordern / einsehen?


Geliefert habe ich:
- Bericht über die Lage des Unternehmens und das in 2010 und 2011 temporär und bedauerlicher Weise keine Einkünfte erzielt wurden
- Genehmigung des Arbeitgebers das Gewerbe dauerhaft im Nebenerwerb zu führen
- Übersicht Alt-Lagerbestände (fremdgelagert), die ich noch vermarkten möchte (schwierig)
- Bestehende Dienstleistungsverträge (Einnahme), aus denen ich in 2010 und 2011 jedoch keine Rechnungen stellen konnte

Darf das FA auch Korrespondenz einsehen und wieweit muss meine geschäftliche Aktivität schriftlich nachgewiesen werden?
Vieles läuft telefonisch, soll ich dann Gedächtnisprotokolle erstellen oder schriftliche Bestätigungen meiner Kunden einholen? Das wäre zeitaufwändig und mir ehrlich gesagt auch nicht recht.

Warum darf ein Gewerbe nicht auch mal für 1-2 Jahre keine Einnahmen erzielen? Für 2012 sind deutliche Einnahmen absehbar. Die Kosten betragen monatlich lediglich 400 EUR, dies entspricht ca. 10% der monatlich gezahlten Einkommensteuer (aus Angestelltentätigkeit).

Danke für Infos, insbesondere wo meine Auskunftspflicht dem FA gegenüber aufhört.
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