Gewinn aus Gewerbe steuertechnisch genau wie Gehalt?
Gewinn aus Gewerbe steuertechnisch genau wie Gehalt?
Folgender Fall:
- Person ist vollzeit als Angestellter tätig und verdient z.B. 25.000 EUR
- Person betreibt Nebengewerbe, Gewinn z.B. 2.000 EUR
Betragen die gesamten Einkünfte dann 27.000 EUR, aus denen die ganz normale Einkommensteuer berechnet wird? (=Lohnsteuer?)
Weil wenn ja, dann dürfte es doch nicht sein, dass die Einkommensteuer bei 27.000 EUR (in diesem Beispiel) deutlich(!) mehr beträgt als bei 25.000 EUR. Oder hat das was damit zu tun, dass die 2.000 aus einem Gewerbe stammen? Gewerbesteuer fällt soweit ich weiß bei dem Betrag nicht an.
- Person ist vollzeit als Angestellter tätig und verdient z.B. 25.000 EUR
- Person betreibt Nebengewerbe, Gewinn z.B. 2.000 EUR
Betragen die gesamten Einkünfte dann 27.000 EUR, aus denen die ganz normale Einkommensteuer berechnet wird? (=Lohnsteuer?)
Weil wenn ja, dann dürfte es doch nicht sein, dass die Einkommensteuer bei 27.000 EUR (in diesem Beispiel) deutlich(!) mehr beträgt als bei 25.000 EUR. Oder hat das was damit zu tun, dass die 2.000 aus einem Gewerbe stammen? Gewerbesteuer fällt soweit ich weiß bei dem Betrag nicht an.
Re: Gewinn aus Gewerbe steuertechnisch genau wie Gehalt?
also die lohnsteuer wird nicht auf die 27.000 berechnet. die bezieht sich lediglich auf die 25.000. meinst du vielleicht eher die einkommensteuer? weil diese wird auf das zu versteuernde einkommen bemessen und da zählen alle einkunftsarten zusammen.
Re: Gewinn aus Gewerbe steuertechnisch genau wie Gehalt?
Ich muss ehrlich zugeben, dass ich gedacht habe, Lohnsteuer ist gleich der Einkommensteuer.
Also mal angenommen, bei 25.000 EUR will das Finanzamt auf Grund der bereits vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer keine Nachzahlung, bei den 2.000 Gewinn vom Gewerbe aber nun 500 EUR. Kann das möglich sein? Käme mir sehr hoch vor.
Also mal angenommen, bei 25.000 EUR will das Finanzamt auf Grund der bereits vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer keine Nachzahlung, bei den 2.000 Gewinn vom Gewerbe aber nun 500 EUR. Kann das möglich sein? Käme mir sehr hoch vor.
Re: Gewinn aus Gewerbe steuertechnisch genau wie Gehalt?
einkünfte aus gewerbebetrieb unterliegen einmal der gewerbesteuer und zum anderen auch der einkommensteuer. wenn der lohnsteuereinbehalt = der tatsächlichen steuerabgaben entspricht und keinerlei werbungskosten, sonderausgaben, außergewöhnliche belastungen zu einer erstattung führen, dann kann es schon sein, dass eine nachzahlung zustande kommt. die einkünfte aus gewerbebetrieb erhöhen ja das zu versteuernde einkommen auf welches der entsprechende steuersatz angewendet werden. aus der ferne ist das so schwer zu sagen, ob dies zu hoch ist oder nicht, da wir hier scheinbar von faktischen zahlen sprechen. zudem zählen auch die veranlagungsformen eine rolle. müsste man sich genauer anschauen und durchrechnen. am besten den ansatz des finanzamtes eigenständig in einen steuerrechner eingeben und berechnungsliste verleichen.
Re: Gewinn aus Gewerbe steuertechnisch genau wie Gehalt?
Danke. Das meiste war mir klar, mir kam der Nachzahlungsbetrag allerdings so extrem hoch vor. Ich habe nun einen Abgabenrechner gefunden, der spuckt mir das selbe aus. Muss also wohl richtig sein.
Nochmals danke!
Nochmals danke!