Kleinunternehmen, EÜR und die Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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n.fromme
Beiträge: 1
Registriert: 19. Jan 2020, 20:07

Kleinunternehmen, EÜR und die Steuererklärung

Beitrag von n.fromme »

Hallo liebes Forum,

ich habe eine eher allgemeine Frage zum Thema Steuererklärung, Kleinunternehmen und EÜR.
Ich habe vor kurzem mein Studium beendet und verdiene nun Geld. Bislang hatte ich das große Glück, das durch einen Bekannten meine Steuererklärung von einem Steuerberater (SB) gemacht wurde. Der SB hat eine Steuererklärung von mir / für mich für das Jahr 2016 abgegeben.

Nun habe ich seit 01.07.2019 ein Kleinunternehmen (Nebenerwerb) angemeldet. Ist vom AG auch abgesegnet. Habe einen Gewerbeschein etc.
Vielleicht war / ist der Gedanke naiv. Aber ich bin davon ausgegangen, dass ich eine einfach EÜR im Rahmen meiner Steuererklärung abgebe. Deswegen hatte ich gedacht, dass ich auch hier 4 Jahre Zeit habe. Das ist aber falsch, oder?

Ist es so, dass die Steuererklärung und die EÜR voneinander getrennt sind? Oder ist das ein großes „Formular“, das ich ausfülle? Wie kann ich mir sowas vorstellen?

Und meine dritte (und letzte) Frage ist: Kann ich jetzt „einfach so“ eine Steuererklärung für meine Jahre 2017, 2018, 2019 (inkl. EÜR) abgeben? Oder muss dort noch etwas vom SB „getrennt“ werden, weil er das für das Jahr 2016 gemacht hat?

Das sind vermutlich recht grundlegende Fragen. Ich möchte bei diesen offiziellen, rechtlichen Dingen aber nichts falsch machen. Bei Recherchen im Internet bin ich leider nicht auf Antworten zu solchen „grundlegenden“ Fragen gestoßen. Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Freundliche Grüße aus Niedersachsen! :) :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleinunternehmen, EÜR und die Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Aber ich bin davon ausgegangen, dass ich eine einfach EÜR im Rahmen meiner Steuererklärung abgebe. Das ist richtig.
Deswegen hatte ich gedacht, dass ich auch hier 4 Jahre Zeit habe. Das ist aber falsch, oder? In der Tat - die Erklärung muß am 31.07.2020 vorliegen.
Ist es so, dass die Steuererklärung und die EÜR voneinander getrennt sind? Oder ist das ein großes „Formular“, das ich ausfülle? Wie kann ich mir sowas vorstellen? In Form eines Hauptformulars ("Mantelbogen") und ganz vieler Anlagen. Und nicht vergessen - auch die Umsatzsteuererklärung muß eingereicht werden.
Kann ich jetzt „einfach so“ eine Steuererklärung für meine Jahre 2017, 2018, 2019 (inkl. EÜR) abgeben? Können Sie.
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