Betriebseinnahmen im Rahmen des Seeling-Modells

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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alexhi
Beiträge: 1
Registriert: 28. Okt 2010, 14:43

Betriebseinnahmen im Rahmen des Seeling-Modells

Beitrag von alexhi »

Hallo,

Ich beziehe hauptsächlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und betreibe nebenher ein Onlinegschäft für Schuhverkauf.

Da Ich zeitgleich bei der Aufnahme der EInzelunternehmnung ein Haus gebaut habe, habe Ich im Rahmen des Seeling-Modells mein Haus dem Geschäftsbereich zugeordnet, wobei:
- 40% der Räume geschäftlich und
- 60% privat genutzt werden.
Die gesamte Vorsteuer in Höhe von 100% wurde mir in 2009 problemlos erstattet. Die Vorsteuer für den privat genutzten Teil, also die 60%, sind über 10 Jahre zurück zuzahlen. Das entspricht einem zinslosen Darlehen...

Im Rahmen der Gewinnermittlung sind Umsatzsteuererstattungen als Betriebseinnahmen zu erfassen. Meine Steuerberaterin hat bei der Gewinnermittlung nur den geschäftlich genutzten Teil als Umst.-Erstattung ausgewiesen (also die 40%).
Das Finanzamt konnte dies in der Gewinnermittlung wohl nicht ganz nachvollziehen und hat sich stattdessen einen Umsatzsteuerauszug für 2009 genommen und gesehen, dass Ich 100% Umsatzsteuererstattungen hatte. Diese 100% wurden dann auch voll als Betriebseinnahmen verrechnet. Dies hat für mich eine große Nachzahlung zur Folge.

1). Ich bereite nun einen Einspruch vor, dass lediglich die 40% Ust. für geschäftlich genutzten Teil als Betriebseinnahmen versteuert werden können. Die restlichen 60% sind privat genutzt und dürfen nicht als Betriebseinnahme gerechnet werden. Laut meiner Steuerberaterin muss das Finanzamt das so akzeptieren. Stimmt das? Gibtes da irgendwo eine Regelung bzw. Gesetzgebung dahingehend, auf die Ich verweisen kann? Denn sonst hat das mit einem zinslosen Darlehen nichts mehr zu tun.....

2). Weiterhin hat das FA eine Vorauszahlung festgelegt, in der davon ausgegangen wird, dass diese Umsatzsteuererstattung nun jährlich erfolgen wird. Ich denke, es war nicht bewusst, dass es hier um eine einmalige Erstattung geht. Im Einspruch erkläre ich nun, dass die Basis für die Vorauszahlung:
steuerlich Gewinn - einmalige Seeling-Ust.-Erstattung = Basis für Vorauszahlungen
anzunehmen ist. Wir das vom FA anerkannt, denn es ist defintiv nachvollziehbar...

Danke
grüße
Alexander
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Betriebseinnahmen im Rahmen des Seeling-Modells

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,

zu 1): ich kann die Auffassung Deiner Steuerberaterin absolut nicht verstehen. sofern Du nicht bilanzierst, ist die Umsatzsteuererstattung im Jahr des Zuflusses zu 100% eine Betriebseinnahme. Bedenke bitte in diesem Zusammenhang, dass Du im Jahr der Zahlung, diesen Betrag selbstverständlich als Betriebsausgabe verbuchen kannst. D.h., Du hast im Folgejahr einen entsprechend niedrigen Gewinn und holst Dir das Geld somit wieder zurück.

zu 2) Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen ist unproblematisch. Das FinA wird Deine Begründung anerkennen.

Fazit: Ich würde nur Einspruch gegen die festgesetzten Vorauszahlungen einlegen.

Gruß Thomas
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