Wir haben folgendes Problem:
Ich bin Beamtin, mein Mann hat als Nachhilfelehrer bei der Schülerhilfe ein Honorar von 2.469,33 € im Kalenderjahr verdient. Ich bin seit einigen Jahren im Lohnsteuerhilfeverein und befürchte jetzt, dass der Verein jetzt wegen der selbständigen Tätigkeit meines Mannes die Lohnsteuererklärung (2017) nicht machen darf.
1. Liege ich da richtig?
2. Könnte man das vielleicht notfalls splitten: Lohnsteuerhilfeverein macht meine komplizierte Erklärung und mein Mann ergänzt diese mit der Einnahmen-Überschussrechnung?
Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereins für Nachhilfelehrer
Re: Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereins für Nachhilfelehrer
1. Sofern Sie sich gemeinsam veranlagen lassen wollen, was dringend anzuraten wäre - ja.
2. Siehe oben - getrennte Veranlagung für Sie ginge, würde aber heftige steuerliche Nachteile bringen. Bei gemeinsamer Veranlagung kann der Lohnsteuerhilfeverein nicht tätig werden.
2. Siehe oben - getrennte Veranlagung für Sie ginge, würde aber heftige steuerliche Nachteile bringen. Bei gemeinsamer Veranlagung kann der Lohnsteuerhilfeverein nicht tätig werden.