Steuersatz bei kurzfristigen Mini-Jobs

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
jimknop333
Beiträge: 4
Registriert: 1. Jun 2019, 11:44

Steuersatz bei kurzfristigen Mini-Jobs

Beitrag von jimknop333 »

Hallo zusammen,

wir wollen eine Putzfrau bei uns im Privathaushalt beschäftigen. Der Stundensatz beträgt 12 Euro. Sie arbeitet in der Regel maximal 3h pro Woche - also circa 144 Euro im Monat.

Wie melden wir sie jetzt richtig an: Gelesen habe ich, dass dann der "Kurzfristige Minijob" passen würde. Auf den ersten Blick sind die Abgaben ja auch weniger.
Dann habe ich aber gesehen, dass die Einkommensteuer pauschal mit 25 Prozent angesetzt wird. Beim regulären Minijob liegt der Satz bei 2%.

Was bedeutet das finanziell für uns bzw. für die Dame?
Und als zweiter Punkt: Die Rentenbeiträge, die beim kurzfristigen Minijob nicht anfallen, gehen die dann quasi als Steuerabgabe in ähnlicher Höhe an den Fiskus? Dann würden wir nämlich lieber einen normalen Minijob anmelden und statt erhöhter Steuer lieber der Dame etwas in die Rentenkasse einzahlen.

Danke für die Auskunft!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuersatz bei kurzfristigen Mini-Jobs

Beitrag von muemmel »

Und Sie gedenken, die Dame nur max. 70 Tage zu beschäftigen und dann wieder selbst zu putzen? Denn sonst kommt der kurzfristige Minijob gar nicht in Frage: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html;jsessionid=44DD0EC5933191E8C5C1DE270F8BF7AE
jimknop333
Beiträge: 4
Registriert: 1. Jun 2019, 11:44

Re: Steuersatz bei kurzfristigen Mini-Jobs

Beitrag von jimknop333 »

Ja, genau. Es ist nur verübergehend auf 2 Jahre angesetzt. Mit Urlaub etc. wird sie in dieser Zeit wohl auf nicht mehr als 70 Tage kommen.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuersatz bei kurzfristigen Mini-Jobs

Beitrag von muemmel »

Okay. Aber die 25-%-Versteuerung ist nur eine Möglichkeit - die Dame kann auch schlicht nach ihrer Steuerklasse versteuert werden. Und da fallen in Klasse 6 16,25 Euro an Lohnsteuer an.
Dann würden wir nämlich lieber einen normalen Minijob anmelden und statt erhöhter Steuer lieber der Dame etwas in die Rentenkasse einzahlen. Das hätte auch den Vorteil, dass Sie von Ihren Kosten (ca. 165 Euro im Monat) 20 % vom Finanzamt erstattet kriegen, wg. der Absetzbarkeit haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse. Die werden dann direkt von der Einkommensteuer abgezogen.
jimknop333
Beiträge: 4
Registriert: 1. Jun 2019, 11:44

Re: Steuersatz bei kurzfristigen Mini-Jobs

Beitrag von jimknop333 »

Danke für die Antwort!
Heißt das, dass kurzfristige Minijobs nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent abgesetzt werden können?

Ich verstehe noch nicht ganz, was insgesamt günstiger ist.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuersatz bei kurzfristigen Mini-Jobs

Beitrag von muemmel »

Heißt das, dass kurzfristige Minijobs nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent abgesetzt werden können? Ich habe es nochmal nachgelesen: Doch, anscheinend kann man auch kurzfristige MJ mit 20 % absetzen.

Ich verstehe noch nicht ganz, was insgesamt günstiger ist. Für Sie der kurzfristige MJ, da keinerlei Lohnnebenkosten anfallen. Für die Putzfrau kommt es darauf an, was sie und ggf. ihr Mann noch an Einnahmen haben - der normale MJ mit seiner völligen Steuerfreiheit ist da möglicherweise günstiger als der steuerpflichtige kurzfristige MJ.
jimknop333
Beiträge: 4
Registriert: 1. Jun 2019, 11:44

Re: Steuersatz bei kurzfristigen Mini-Jobs

Beitrag von jimknop333 »

Alles klar. Besten Dank für die Hilfe! Ich werde nun einen regulären Minijob anmelden und bezahle die Abgaben. Dadurch hat die Dame ihren Verdienst komplett.

Sonnige Grüße!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuersatz bei kurzfristigen Mini-Jobs

Beitrag von muemmel »

Rentenansprüche erwirbt die Dame allerdings nur, wenn sie die Rentenversicherung nicht abwählt - das darf sie nämlich und es spart ihr so 5 Euro monatlich, während der von Ihnen als Arbeitgeber zu zahlende RV-Beitrag bleibt, aber eben dann die Ansprüche der Putzfrau nicht erhöht.
Antworten