Nebenkostenabrechnung als Mieter
Nebenkostenabrechnung als Mieter
Moin, Moin,
eigentlich wollte ich die Steuererklärung so schnell wie möglich abgeben (ich hoffe ja, ich bekomme Geld zurück )
Aber: mein Vermieter lässt sich oft etwas Zeit mit der Nebenkostenabrechnung - muss ich da so lange warten oder kann ich das schätzen oder nehme ich die Nebenkostenabrechnung, die ich in 2017 für 2016 bekommen habe?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße Irmelin
eigentlich wollte ich die Steuererklärung so schnell wie möglich abgeben (ich hoffe ja, ich bekomme Geld zurück )
Aber: mein Vermieter lässt sich oft etwas Zeit mit der Nebenkostenabrechnung - muss ich da so lange warten oder kann ich das schätzen oder nehme ich die Nebenkostenabrechnung, die ich in 2017 für 2016 bekommen habe?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße Irmelin
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Re: Nebenkostenabrechnung als Mieter
kann man machen: Schätzung wie Vorjahr!
Lia
Lia
Re: Nebenkostenabrechnung als Mieter
Hallo,
schätzen würde ich nicht, denn dann müsste ja auch berichtigt werden.
Es ist viel einfacher: Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen - darum geht ja es vermutlich - darf man ganz offiziell die laufenden Nebenkosten plus die Nachzahlung/Erstattung aus dem betreffenden Jahr nehmen (quasi Zuflussprinzip).
Stefan
schätzen würde ich nicht, denn dann müsste ja auch berichtigt werden.
Es ist viel einfacher: Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen - darum geht ja es vermutlich - darf man ganz offiziell die laufenden Nebenkosten plus die Nachzahlung/Erstattung aus dem betreffenden Jahr nehmen (quasi Zuflussprinzip).
Stefan
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Re: Nebenkostenabrechnung als Mieter
wie wollen Sie dies denn ausrechnen: bei den VZ sind doch viele Ausgaben dabei, die keine Beträge gem. § 35a EStG sind - Grundsteuer, Wwasser, Strom...
Re: Nebenkostenabrechnung als Mieter
Hallo,
ja stimmt, ich war etwas im falschen Film.
Laut Anwendungschreiben zum §35a darf man die Nebenkosten auch erst im Jahr der Abrechnung absetzen (also ein Jahr später), das meinte ich.
Eine Schätzung ist das dann aber nicht.
Stefan
ja stimmt, ich war etwas im falschen Film.
Laut Anwendungschreiben zum §35a darf man die Nebenkosten auch erst im Jahr der Abrechnung absetzen (also ein Jahr später), das meinte ich.
Eine Schätzung ist das dann aber nicht.
Stefan
Re: Nebenkostenabrechnung als Mieter
Vielen Dank an alle !
D.h., ich nehem die Abrechnung von 2016, die ich im Jahr 2017 erhalten habe und mache die entsprechenden Kosten bei der Steuererklärung für 2017 geltend?
So korrekt?
VG Irmelin
D.h., ich nehem die Abrechnung von 2016, die ich im Jahr 2017 erhalten habe und mache die entsprechenden Kosten bei der Steuererklärung für 2017 geltend?
So korrekt?
VG Irmelin
Re: Nebenkostenabrechnung als Mieter
Hallo,
ja, so kannst und darfst du es tun.
Stefan
ja, so kannst und darfst du es tun.
Stefan
Re: Nebenkostenabrechnung als Mieter
Danke!
Schönes Wochenende!
VG Irmelin
Schönes Wochenende!
VG Irmelin