Hallo,
meine Mutter ( 86 Jahre ) hat vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für die Jahre 2005 - 2010 bekommen.
Zur Vereinfachung kann Sie die Erklärung auch elektronisch abgeben. Frist 4 Wochen !
Wenn die Sache nicht so ernst wäre, könnte man darüber ja noch lachen.
Meine Frage:
Auf Grund Ihres Alters lässt meine Mutter Handwerkerleistungen vom Handwerker gegen Rechnung ausführen. Die quittierten Rechnungen habe ich noch gefunden. Leider wurden alle Kontoauszüge ( 2 Jahre Aufbewahrungsfrist ) ab 2009 und älter, vernichtet.
Was kann ich machen, damit ich die Handwerkerrechnungen dennoch absetzen kann ?
Besteuerung von Alterseinkünften
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MfG
Steuerbürger
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Re: Besteuerung von Alterseinkünften
wenn die Rechnungen bar bezahlt wurden, sind sie nicht abzugsfähig - ggf. können Sie bei den Handwerkern nachfragen - oder erst mal in der Steuererklärung abgeben und abwarten, ob das FA einen Nachweis der unbaren Zahlung verlangt.
Lia
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