Bafög-Vorausleistungen: Rückzahlung durch Eltern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Nicki
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Registriert: 29. Aug 2019, 16:14

Bafög-Vorausleistungen: Rückzahlung durch Eltern

Beitrag von Nicki »

Hallo,

Fall: Eltern haben zunächst keinen Unterhalt geleistet, da sie im glauben waren nicht unterhaltspflichtig zu sein. Das Kind hat daher Bafög-Vorausleistungen bezogen. Nachdem ein Gericht entschieden hat, dass die Eltern unterhaltspflichtig sind (aufgrund Abitur-Lehre-Studium-Fall), können diese Ihren geschuldeten Unterhalt nur noch durch die Rückzahlung der vom Kind erhaltenen Vorausleistungen an das Land leisten. Es handelt sich dabei um 735€/Monat bzw. 8.820 €/Jahr, da dem Kind auf Basis der elternunabhängigen Förderung keine Förderung zugestanden wäre, da die Eltern ein "zu hohes" Einkommen hatten. Können sie diese Rückzahlung an das Bafög-Amt als Unterhaltsleistung steuerlich geltend machen, wenn für das Kind kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht? Sie haben ja nun quasi ihren Unterhalt geleistet und das Kind hat quasi keine öffentlichen Mittel erhalten, da die Vorausleistungen in vollem Umfang durch die Eltern zurückgezahlt werden müssen? Das Kind hat sonst keine Einkommen gehabt. In welchem Jahr würde man die Rückzahlung des Bafögs als Unterhaltsleistung geltend machen können? Im Jahr der Rückzahlung oder rückwirkend für die Jahre in denen das Bafög an das Kind ausgezahlt wurde?

Vielen Dank
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